Rat entscheidet über Düsseldorfer Hunde
Die Verwaltung der Stadt Düsseldorf plant die Neufassung der Hundesteuersatzung zum Jahreswechsel. In der Ratssitzung am 21. September soll darüber entschieden werden. Die gute Nachricht: Teurer soll es nicht werden.
Für die Halter von Hunden könnte sich zum 1. Januar 2018 einiges ändern, wenn der Stadtrat dem Entwurf der neuen Hundesteuersatzung zustimmt. Allerdings beziehen sich die Änderungen mehr auf den Ablauf und die Organisation und nicht auf die allgemeinen Hundesteuersätze. Diese sollen beibehalten und nicht erhöht worden.
Wer zukünftig einen Hund anmeldet, soll nur noch einmalig einen Hundesteuerbescheid und eine eindeutig zuzuordnende nummerierte Hundesteuermarke erhalten. Beides hat Dauerwirkung.
Hundehalter, die mehr als zwei „gefährliche Hunde“ halten, oder einen „gefährlichen Hund“ und einen weiteren Hund, werden in neue Steuersätze eingestuft. "Gefährliche Hunde" sind Hunde, die gemäß Landeshundegesetz als gefährlich gelten oder als solche eingestuft wurden.
Bisher waren Halter von Blindenführhunden und Rettungshunden von der Hundesteuer befreit. Zukünftig soll die Steuerbefreiung auch für Blinde (Merkzeichen BI) und Gehörlose (Merkzeichen GI) gelten. Auch wer einen Hund erstmals aus dem Tierheim in Rath aufgenommen hat, soll für die ersten 12 Monate keine Hundesteuer zahlen.
Die Anmeldefrist für zugelaufene Hunde soll auf vier Wochen verlängert und die Zeit für die Abmeldung eines Hundes insbesondere im Todesfall auf vier Wochen ausgedehnt werden.