Düsseldorf: Fünf Personen werden wegen Hauseinsturz Luisenstraße angeklagt
Die 20. große Strafkammer des Düsseldorfer Landgerichts hat am 6. Dezember das Hauptverfahren gegen fünf Personen wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Baugefährdung beim Hauseinsturz eines Gebäudes an der Luisenstraße im Juli 2020 eröffnet.
Auf dem Grundstück Luisenstraße 25 in Friedrichstadt war am 27.07.2020 ein Hinterhaus eingestürzt. Wegen der dort durchgeführten Bauarbeiten befanden sich mehrere Personen am und im dem Gebäude. Einem 35 und einem 39 Jahre alten Mann gelang es nicht, sich rechtzeitig aus dem einstürzenden Gebäude zu retten, sie verstarben unter den Trümmern.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor verantwortlich für den Einsturz zu sein, da sie im Rahmen der Planung, Vorbereitung, Überwachung und/oder Ausführung des Bauvorhabens ihre jeweiligen Sorgfaltspflichten verletzt haben. Die Ermittlungen hätten einen hinreichenden Tatverdacht gegen sechs an dem Bauvorhaben tätige Personen ergeben.
Die Kammer folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft nur in fünf Fällen. Einem der Beschuldigten sei kein pflichtwidriges Handeln vorzuwerfen oder sein Handeln stehe nicht in einem rechtlichen Zusammenhang mit den beiden Todesfällen.
Aktenzeichen des Strafverfahrens 20 KLs 17/22.