Düsseldorf: Immer mehr grüne Pfeile für Radler*innen – aber gestoppt werden muss trotzdem
Düsseldorf möchte fahrradfreundlich werden und versucht den Verkehrsfluss von Radfahrenden zu verbessern. Eine Maßnahme ist die Installation des Verkehrsschildes „Grünpfeil“ an Ampeln. Dort ist es den Radfahrenden erlaubt bei rot rechts abzubiegen – allerdings erst, nachdem sie gestoppt und geprüft haben, ob dies gefahrlos möglich ist.
Immer mehr Grünpfeile für Radler*innen
Im Rahmen der europäischen Mobilitätswoche hat die Stadt Düsseldorf bereits den 100. Grünpfeils für Radfahrende installiert. Er ist am Mittwoch (20.9.) an der Ecke Bahnstraße und Königsallee angebracht worden. 100 weitere Orte für das Verkehrsschild sind bereits identifiziert. Seit Jahresbeginn arbeitet die Stadt daran den Grünpfeil für Radfahrende in Düsseldorf flächendeckend zu etablieren. Vorausgegangen war ein umfangreicher Pilotversuch der Bundesanstalt für Straßenwesen, durch den bestätigt wurde, dass der Grünpfeil die Sicherheit der Radfahrenden sowie der anderen Verkehrsteilnehmenden nicht beeinträchtigt oder gefährdet. Die Standorte für den Grünpfeil wurden sorgfältig ausgewählt, denn sie müssen bestimmte Kriterien erfüllen. Nach der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung sieht ist eine “gute Sichtbeziehungen” erforderlich. 650 Ampelanlagen in der Stadt wurden daraufhin überprüft, letztlich sollen mehr als 200 solcher Verkehrszeichen für Radfahrer installiert werden.
“Mit der zügigen Umsetzung des Projekts ‘Grünpfeil für den Radverkehr’ bringen wir frischen Wind an die Ampelkreuzungen der Stadt. Dieses Verkehrszeichen kann die Wartezeiten an Ampeln für Radfahrende erheblich reduzieren. Unser Ziel ist es, bis Ende 2023 an allen geeigneten signalisierten Rechtsabbiegemöglichkeiten den Fahrrad-Grünpfeil zu installieren. Damit wird Düsseldorf als eine der ersten deutschen Großstädte den Grünpfeil flächendeckend einführen”, betonte Mobilitätsdezernent Jochen Kral.
Für die Einführung des Grünpfeils für Radfahrende musste die Straßenverkehrsordnung geändert werden. Seit Frühjahr 2020 ist er als “VZ 721” in den Katalog der Verkehrszeichen aufgenommen.
Allgemeine Regelungen zum Fahrrad-Grünpfeil
Der Grünpfeil für Radfahrende bedeutet – wie auch der Grünpfeil für Autofahrer – das wichtige Regeln zu beachten sind:
- Zeigt die Ampel Rot, müssen die Radfahrer an der Haltelinie anhalten, vergleichbar mit einem Stoppschild.
- Nach dem Anhalten ist es wichtig, die Kreuzung zu überprüfen. Radler müssen sicherstellen, dass durch ihr Abbiegen niemand gefährdet wird, besonders Querverkehr und Fußgänger.
- Erst wenn klar ist, dass die Verkehrssituation es erlaubt und keine Gefahr besteht, dürfen Radfahrer – selbst bei einer roten Ampel – rechts abbiegen.
Das Verkehrszeichen Grünpfeil ist ausschließlich für Fahrräder vorgesehen. Motorisierte Fahrzeuge müssen weiterhin bei einer roten Ampel warten. Obwohl der Grünpfeil das Abbiegen bei Rot erlaubt, sind andere Verkehrszeichen und -regeln, insbesondere die Vorfahrtsregelungen, unbedingt zu beachten.