Düsseldorf ändert Richtlinie: Vermieter erhalten mehr Geld für Bereitstellung von Wohnraum
Ohne Debatte aber mit wichtigem Inhalt beschloss der Düsseldorfer Stadtrat am Freitag (10.3.) in seiner Sitzung die Änderung der „Richtlinie für den Erwerb der Belegungs- und Mitpreisbindung“. Was kompliziert klingt, soll das Angebot an preiswerten Mietwohnungen steigern. Eigentümer, die der Stadt Wohnraum zur Verfügung stellen, erhalten Zuschüsse zum Mietpreis. Diese Richtlinie gibt es schon länger, aber die Bedingungen und die Fördergrenzen waren bisher so, dass die Nachfrage sehr gering war.
Bezahlbarer Wohnraum
Es geht um freifinanzierte Wohnungen, deren Vermietung an einkommensschwache Haushalte erfolgen soll. Bei dem Programm werden Verträge zwischen Eigentümern und der Stadt Düsseldorf geschlossen und eine Belegungsbindungen, eine Mietpreisbindungen und feste Zuschüsse für die Eigentümer vereinbart.
Höhere Förderungen
Bisher sah die Richtlinie dabei einen Standard der Wohnungen mit mindestens Gasetagen- oder Zentralheizung, ausreichender Belichtung, Besonnung und Belüftung sowie nach Möglichkeit einem Balkon und Doppel- oder Isolierverglasung vor. Dieser Abschnitt ist auf die Formulierung „ zur dauernden Wohnraumnutzung bestimmt und geeignet“ geändert worden, was dem Amt für Wohnungswesen nun erlaubt, auch Wohnungen mit geringerem Standard in die Förderung zu nehmen. Lagen die Mietobergrenzen früher bei pauschal 5,10 Euro pro Quadratmeter, werden nun die Unterkunftskosten des Amtes für Soziale Sicherung und des Jobcenters als Grundlagen genommen (Eine Person bis 50 qm und 415 Euro Mietobergrenze inkl. Nebenkosten ohne Heizung, Zwei Personen bis 65 qm und 515 Euro, Drei Personen bis 80 qm und 652 Euro, Vier Personen bis 95 qm und 805 Euro, Fünf Personen bis 110 qm und 1061 Euro; für jede weitere Person plus 15 qm und plus 145 Euro). Der Vermieter erhält nach der Neuregelung monatlich einen Zuschuss von drei Euro je Quadratmeter (vorher 2,20 Euro).
Der Vertrag für die Belegungs- und Mietpreisbindung wird wahlweise für 10 oder 15 Jahre zwischen Stadt und Eigentümer vereinbart. Das Amt für Wohnungswesen benennt dem Vermieter zur Belegung der entsprechenden Wohnung drei nach den Richtlinien der Stadt berechtigte Wohnungssuchende zur Auswahl. Wird ein Mietvertrag mit einem der genannten Interessenten geschlossen, erfolgt nach Bezug der Wohnung die Förderung des Wohnungseigentümers.
Weitere Informationen
Vermieter, die eine Wohnung anbieten wollen, können sich beim Amt für Wohnungswesen, Brinckmannstraße 5, von Florian Tiegelkamp-Büngers beraten lassen. Telefon 89-92777, Fax 89- 32777, Mail florian.tiegelkamp-buengers@duesseldorf.de .