Düsseldorf: 77 Mietwagen verlieren ihre Genehmigung
Die Stadt Düsseldorf hat 77 Mietwagengenehmigungen von vier verbundenen Unternehmen zurückgezogen, da der Geschäftsführer der Firmen als unzuverlässig eingestuft wurde. Dagegen hat der Unternehmer vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat mit Beschluss vom 14. September 2023 in einem Eilverfahren entschieden, dass der Widerruf der Genehmigungen voraussichtlich zu Recht erfolgt ist. Die Unternehmen müssen ihren Mietwagenbetrieb sofort einstellen.
Die Kammer hat in ihrer Begründung ausgeführt, dass nach dem Personenbeförderungsgesetz eine Genehmigung zum Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen widerrufen werden muss, wenn der Geschäftsführer eines Mietwagenunternehmens unzuverlässig ist. Dies sei nach den vorliegenden Erkenntnissen der Fall, befand die Kammer. Da der Unternehmer auch nach dem Entzug der Genehmigungen die Mietwagen teilweise weiter eingesetzt hat, habe er gegen eine Hauptpflicht des Personenbeförderungsrechts verstoßen. Für das Urteil seien die von der Stadt Düsseldorf zur Begründung des Widerrufs angeführten Gesetzesverstöße über die Unzuverlässigkeit des Geschäftsführers, nicht von Bedeutung.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden. Aktenzeichen: 6 L 1791/23