Düsseldorfer Verwaltungsgericht entscheidet: Rat tagt zum Riesenrad | mit KOMMENTAR
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat am Mittwochnachmittag entschieden, dass Thomas Geisel unverzüglich zu einer Sondersitzung des Stadtrats einladen muss. Den Antrag dazu hatte die Fraktion Tierschutzpartei/FREIE WÄHLER bereits am 4. Januar gestellt. Sie kritisiert den Verwaltungsbeschluss, das Riesenrad bis Ende Februar vom Burgplatz auf den Corneliusplatz zu stellen, um so die neue Wehrhahnlinie der U-Bahn zu feiern. Das Federvieh aus dem Hofgarten sei durch Licht und Rotation in Gefahr, argumentieren die Tierschützer.
Zur Erinnerung: Zwei Ratsausschüsse – der Ordnungs- und Verkehrsausschuss und der Umweltausschuss haben jeweils mit den Stimmen aller übrigen im Rat vertretenen Parteien beschlossen, dass die Extrarunde Riesenrad völlig in Ordnung ist. Von Journalisten befragte Tierexperten bestätigten obendrein, dass Großstadttiere an Licht und Lärm gewöhnt seien.
Bringt an Licht und Lärm gewöhnte Stadttiere nicht in Gefahr: das Riesenrad
Doch die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf verweist auf die Gemeindeordnung. Danach hat eine Fraktion jederzeit das Recht, eine Sondersitzung des Stadtrates beantragen. Diesen Wunsch darf der Oberbürgermeister nicht zurückweisen, nicht weil das Geld kostet, nicht weil er anderer Meinung ist und auch nicht, weil alle anderen Fraktionen bereits anders entschieden haben.
Juristisch geprüft und kühl entschieden
Denn die Gemeindeordnung schützt hier ausdrücklich das Recht einer Minderheit. Dies machte die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf deutlich. Sie hat sich nicht mit Inhalten befasst. Sondern juristisch stur abgeprüft, ob alle Voraussetzungen des Paragraphen 47, Abs. 1, Satz 4 der Gemeindeordnung NRW erfüllt sind. Das sind sie – so die Verwaltungsrichter kühl. Gegen diesen Beschluss kann die Stadt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen.
In einer ersten Reaktion und nach Rücksprache mit dem Rechtsdezernenten Dr. Stephan Keller, CDU, ließ der Oberbürgermeister verlauten, man werde das Urteil so akzeptieren, wolle jedoch vor einem Kommentar erst einmal die schriftliche Urteilsbegründung lesen.
OB Thomas Geisel hat nun sieben Tage Zeit, die Ratssitzung einzuberufen.
KOMMENTAR
Mit dem Kopf vor die Wand – und eben nicht hindurch
Spitz formuliert, geht es bei der dieser Entscheidung den Tierschützern nicht um den Tierschutz und den Verwaltungsrichtern nicht um ihre Paragraphen – sondern jeder hat seinen Spaß daran, den Oberbürgermeister am Nasenring herumzuführen. In der ersten Kammer des Verwaltungsgerichts sitzt dessen Präsident, der mit Geisel schon in den Anfangszeiten von Dügida über Kreuz lag. Und die Rats-Rabauken aus der letzten Reihe wird man nur bemerken, wenn sie tüchtig Lärm machen. Warum also sollten sie Ruhe geben, bevor sie ihr Recht bekommen? So wie es in der Gemeindeordnung, für jeden nachlesbar, nun mal drinsteht.
Es ist so – vorhersehbar
Das eigentliche Problem ist: Es ist alles so offenkundig, so vorhersehbar. Hat der OB keine vernünftigen Berater mehr – der Rechtsdezernent gehört zu einer anderen Partei – oder ist er nach einem Jahr im Amt beratungsresistent? Der absehbare Riesenrad-Rat-Beschluss jetzt, die marode Tour-De-France-Entscheidung, das Flughafen-Namen-Desaster, die Ablehnung des Sparkassen-Kompromisses zum Jahresabschluss 2014, der Verkauf eines seit Jahrzehnten beliebten Kinderbauernhofs in Niederheid – überall stürmt der OB mit hoher Geschwindigkeit stur geradeaus – und wundert sich hinterher, wenn die Nase blutet. Oder schlimmeres.
Zeit, Politik zu machen
Selbst die eigene Partei, die SPD, ist auf meilenweiter Distanz zur Führungskraft mit Amtskette. Die Grünen nennen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts „nachvollziehbar“ – das werden sie Thomas Geisel auch vorher bedeutet haben. Die FDP stellt sich am liebsten quer in den Stall – um besser sichtbar zu sein.
In dieser Gemengelage sollte Geisel rasch anfangen Politik zu machen. Als Verwaltungschef par Ordre du Mufti gegen die Wand zu fahren – das ist nun mehr als einmal schief gründlich gegangen. Es steht zudem gegen alles, was er den Bürgern im Wahlkampf versprochen hat.
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