Düsseldorf: Deutscher Gewerkschaftsbund fordert Schutz für Beschäftigte während der Corona-Pandemie
Bei den Beschlussfassungen der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer zur Corona-Pandemie, ist nach Ansicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes die Lage der Beschäftigten zu wenig berücksichtigt worden. Es gibt immer noch kein Mindestkurzarbeitergeld und die Maßnahmen der Arbeitgeber zum Schutz der Mitarbeiter seien weiter in Appellen formuliert. Die Diskussion um den Gründonnerstag ist entbrannt: Ein gesetzlich verordneter Feiertag oder ein Ruhetag, der über Urlaub oder Freizeitausgleich vom Beschäftigten geregelt wird?
Mindestkurzarbeitergeld
„Der Beschluss trägt den Interessen von Arbeitnehmer*innen nur unzureichend Rechnung. Während sich die Diskussion um die Sinnhaftigkeit von Mallorca-Urlauben in Zeiten der Pandemie dreht, droht in Vergessenheit zu geraten, dass es immer mehr Menschen gibt, die sich gerade nicht mal einen Urlaub in der Eifel leisten könnten, wenn sie denn dürften. Viele Beschäftigte im Niedriglohnsektor müssen immer noch mit einem Kurzarbeitergeld von 60 beziehungsweise 67 Prozent zurechtkommen und dies mit Arbeitslosengeld II aufstocken, um über die Runden zu kommen. Diese Beschäftigten brauchen schnellstens eine Absicherung. Ein Instrument dafür ist ein Mindestkurzarbeitergeld von 1200 Euro für Vollzeitbeschäftigte, das aus Bundeszuschüssen an die Bundesagentur für Arbeit bezahlt werden sollte“, kritisiert die Düsseldorfer DGB-Vorsitzende Sigrid Wolf.
Schnelltests in Betrieben
Dass die Arbeitgeber immer noch nicht verpflichtet sind, ihre Beschäftigten regelmäßig zu testen, sei nicht zu verstehen. Wolf betont: „Erneut wird vorrangig über Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich verbindlich versucht, das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen. Corona ist kein Freizeitvirus. Übertragungen finden auch in Büroräumen und Fabriken statt. Aber die Politik versäumt es wiederholt, verbindliche Testverpflichtungen für Unternehmen einzuführen. Dass wir mit Selbstverpflichtungen und Absichtserklärungen von Arbeitgebern nicht weit kommen, wissen wir nicht zuletzt seit dem Fall Tönnies im vergangenen Jahr. Die Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten, die in Präsenz arbeiten müssen, zweimal die Woche kostenlose Schnell- oder Selbsttests zur Verfügung stellen“.
Gründonnerstag
Bei den angeordneten Ruhetagen müsse klargestellt werden, dass sich um bezahlte arbeitsfreie Tage ähnlich wie bei Feiertagen handelt, betont die Gewerkschaft. Im Umkehrschluss müssten Beschäftigte, deren Einsatz an Gründonnerstag erforderlich ist, entsprechenden Zuschläge als Honorierung bekommen.
Eltern
Im Fokus bleiben müssten bei der Regierung die Einkommenseinbußen für Eltern, die von Kita- und Schulschließungen unmittelbar betroffen sind oder ihre Kinder aus Infektionsschutzgründen zu Hause betreuen. „Eltern brauchen schnell Klarheit, in dem das erweiterte Kinderkrankengeld nochmals verlängert wird. Die Krankenkassen machen hier in der Abwicklung einen wirklich guten Job, die Regelungen sollten dringend fortgeführt werden“, so Wolf abschließend.