Arbeitsgericht Düsseldorf: Freie Meinungsäußerung schlägt Persönlichkeitsrecht
Kötter musste am Montag beim Düsseldorfer Arbeitsgericht eine Schlappe einstecken. Gegen die Gewerkschaft ver.di und den Gewerkschaftssekretär Özay Tarim. Den hatte die Kötter Avation Security Flughafen Düsseldorf verklagt, weil er während eines Streiks massive Vorwürfe gegen die Sicherheitsfirma erhoben hatte. Zum Beispiel, dass der Aviation-Chef Peter Lange persönlich eine Mitarbeiterin dazu verleitet habe, Kollegen und Kolleginnen mit Drohungen zum Streikbruch aufzurufen.
Die Richter wogen zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Klägers und der freien Meinungsäußerung des Gewerkschafters ab – und entschieden pro Meinungsfreiheit. Die Flugblätter, die während eines Arbeitskampfes verteilt wurden, gäben eindeutig eine persönliche Einschätzung wieder und seinen deshalb zulässig.
Raue Sprache im Arbeitskampf
Zwischen dem Kötter-Management und dem ver.di-Gewerkschaftssekretär schwelt der Konflikt bereits seit Jahren. Denn die Kötter-Sicherheitsleute am Düsseldorfer Flughafen haben mit seiner Unterstützung immer wieder gestreikt. Und zwar erfolgreich. Sie konnten ihren Stundenlohn inzwischen um fast 50 Prozent steigern – von 12,36 Euro auf 18,36 Euro. Und ver.di konnte viele neue Mitglieder verbuchen.
Da liegt der Verdacht nahe, dass die Klage auf Unterlassung unter Androhung von 112.500 Euro bei Zuwiderhandlung den Gewerkschaftssekretär mundtot machen sollte. „Wir sind froh, dass wir gewonnen haben“, sagt Özay Tarim. „Während eines Tarifkonflikts müssen wir anecken und uns auf Augenhöhe zoffen können.“ Er ergänzt: „Die Sprache während eines Arbeitskampfes wird rauer. Das muss der Arbeitgeber aushalten.“
Ob Kötter in die zweite Runde geht, ist noch offen. Das Sicherheitsunternehmen will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, analysieren und Rechtsmittel prüfen.