Arbeitsgericht Düsseldorf: Air Berlin Mitarbeiter hängen in der Luft
Im Eilverfahren um Beschäftigte der insolventen Air Berlin hat das Arbeitsgericht Düsseldorf den ersten Verhandlungstermin am Mittwoch (22.11.) ausgesetzt. Grundsätzlich geht es um einen Beschäftigtenanspruch einer zum Kabinenpersonal gehörenden Mitarbeiterin, eines Co-Piloten und eines Piloten der insolventen Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG.
Diese drei wurden widerruflich freigestellt. Das wollen die drei Klagenden nicht hinnehmen. Sie machen geltend, dass es nach wie vor Einsatzmöglichkeiten geben soll. Und drängen auf eine zügige Durchsetzung ihrer Ansprüche. Nach der Darstellung des Piloten und auch des Co-Piloten ist dies wichtig, um die sogenannte „Typenberechtigung“ zu erhalten.
Weder Arbeitslosengeld noch Gehalt
Gemeint ist die Erlaubnis zum Führen von Flugzeugen eines bestimmten Flugzeugtyps, die eine Mindestanzahl von Einsätzen voraussetzt. Die Eilbedürftigkeit wird zum Teil auch darauf gestützt, dass derzeit aufgrund der widerruflichen Freistellung den Betroffenen weder Arbeitslosengeld noch Gehälter gezahlt werde. Die nächsten Verhandlungstermine sind am Donnerstag, 23. November, 12 Uhr, Saal 7 und um 13h im Saal 112. (AZ: 7 Ga 88/17 und 10 Ga 89/17).