Oberverwaltungsgericht gibt grünes Licht für mehr Vorfeldflächen am Düsseldorfer Flughafen
Das Oberverwaltungsgericht NRW bestätigte am Freitag (8.6.) den Planfeststellungsbeschluss des Verkehrsministeriums vom 16. Juni 2015 für die baulichen Erweiterungsmaßnahmen auf dem Flughafen Düsseldorf.
Der Flughafen Düsseldorf möchte zusätzliche Vorfeldflächen für das Abstellen von Flugzeugen und zugehörige Rollgassen auf dem westlichen Betriebsgelände einrichten. Außerdem soll eine Niederschlagswasserbehandlungsanlage zur Vorfeldentwässerung gebaut werden.
Dagegen hatten dieStädte Kaarst, Meerbusch und Ratingenund mehrere Anwohner geklagt und wollten damit den Planfeststellungsbeschluss für die Maßnahmen verhindern. Sie befürchteten der Ausbau der Vorfelder führe zu mehr Flugbewegungen und erheblich mehr Fluglärm. Außerdem seien die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht ausreichend erfolgt.
Das Oberverwaltungsgericht stimmte dem nicht zu. Die Richter sahen die Ermittlung der zusätzlichen Lärm durch Flugzeug-Bodenbewegungen als zutreffend ermittelt und bewertet an. Es lägen keine erheblichen Verfahrensmängel vor und das Ministerium habe die Abwägungsentscheidung fehlerfrei getroffen. Die von den Klägern geltend gemachte Zunahme an Flugbewegungen sei nicht relevant, da auch mit dem Altbestand an Vorfeldflächen das künftige Verkehrsaufkommen der geltenden Betriebsgenehmigung aus dem Jahr 2005/2007 bewältigt werden könnte. Einen Verstoß gegen den sogennannten Angerlandvergleich erkannte das Gericht nicht, weil dieser die Errichtung von Vorfeldflächen innerhalb des bestehenden Flughafengeländes nicht ausschließe.
Die Revision wurde nicht zugelassen.Dagegen kann Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet. (Aktenzeichen: 20 D 78/15.AK, 20 D 80/15.AK, 20 D 81/15.AK und 20 D 83/15.AK)