Düsseldorf Betriebsratswahl 2018: DGB verteilt Zuckerbrot und Infos an die Bahnpendler
Diese Tüte kam aus der Kälte: Bei deutlichen Minusgraden und einem eiskalten Wind empfingen acht Kollegen des Deutschen Gewerkschaftsbundes, DGB, die Pendler in Düsseldorf am Montagmorgen (26.2.). Mit einem kleinen Snack – und Informationen zu den unmittelbar bevorstehenden Betriebsratswahlen. Innerhalb von nicht einmal 45 Minuten waren mehr als 500 Tüten verteilt.
Nach Angaben des DGB werden deutschlandweit in rund 28.000 Firmen knapp 180.000 Arbeitnehmervertreter gewählt. In einem Vier-Jahres-Rhythmus stimmen die Arbeitnehmer über die neue Zusammensetzung der Betriebsräte ab. Bei den Betriebsratswahlen 2017 lag am Ende die Wahlbeteiligung bei 76,9 Prozent. 76,2 Prozent gaben – nur zum Vergleich – bei der Bundestagswahl 2017 ihren Stimmzettel ab.
Nachholbedarf
Die Betriebsratswahl ist keine lästige Formalie, sondern hat direkte Auswirkungen auf den Arbeitsalltag von vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Umso verwunderlicher ist eine Zahl, die die gewerkschaftliche Hans-Böckler-Stiftung nennt: Weniger als 50 Prozent der Beschäftigten in Deutschland werden von einem Betriebsrat vertreten. In Westdeutschland sind es 43, in Ostdeutschland 33 Prozent der Beschäftigten, die auf den Einsatz eines Betriebsrates bauen können, so die Stiftung.
DGB-Kollegen vor dem Düsseldorfer Hauptbahnhof: Die Info-Tüte, die aus der Kälte kam
Wie kurzsichtig die Furcht mancher Arbeitgeber vor einer Interessenvertretung ihrer Beschäftigten ist, belegen die erfolgreichsten deutschen Unternehmen jedes Jahr: Bei VW und Daimler Benz gibt es starke Arbeitnehmervertretungen, was den Erfolg dieser Häuser nicht geschmälert hat. Den wissenschaftlichen liefert eine Untersuchung der Universität Trier. Demnach liegt die Produktivität in Unternehmen mit Betriebsrat zwischen 9 und 30 Prozent über dem Durchschnitt.
Die Regularien
Die Regularien: In Betrieben ab fünf Beschäftigten kann ein Betriebsrat gewählt werden. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Leitungsfunktion, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer dürfen nach drei Monaten Überlassung wählen. Seit 2013 zählen sie bei der Größe des Betriebsrates mit. Kandidieren darf, darf wer mindestens sechs Monate im Betrieb ist.
Sowohl die Kandidaten als auch die Wahlvorstände unterliegen einem besonderen Kündigungsschutz. Denn ihr Engagement soll ihnen keine Nachteile eintragen. Informationen findet man unter www.dgb.de/betriebsrat