Düsseldorf: Gegen Stimmen von CDU und AfD setzt sich Rat dafür ein, das Fahren ohne Ticket nicht als Straftat zu werten
Gemäß §265a Strafgesetzbuch ist das Fahren ohne gültigen Fahrschein in Bussen und Bahnen eine Straftat. Das kann in Konsequenz bedeuten, dass man dafür ins Gefängnis kommt. In einem interfraktionellen Antrag der Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP, DIE LINKE und Die PARTEI-Klima-Fraktion beschlossen die Ratsmitglieder in ihrer Sitzung am Donnerstag (17.11.), dass sich die Ratsvertreter*innen im Aufsichtsrat der Rheinbahn AG gegenüber der Geschäftsführung dafür einsetzen sollen, dass die Rheinbahn auf Strafanzeigen wegen Fahrens ohne gültigen Fahrschein verzichtet. Auslöser war ein Antrag der Linken, dem sich die anderen Fraktionen anschlossen. Die Rheinbahn hat weiterhin die Möglichkeit, das erhöhte Beförderungsentgelt zivilrechtlich einzutreiben.
Der Abstimmung voran ging eine lebhafte Diskussion. Die CDU vertrat den Standpunkt, dass im Gesetz geregelt sei, wie das Fahren ohne Ticket bestraft wird. Danach müssten sich alle richten. Der Bundesregierung stünde es frei das Gesetz zu ändern.
Norbert Czerwinski von den Grünen führte aus, dass der Paragraph 265a aus dem Jahr 1935 stamme und damals Ziel gewesen sei, ein Verbrechen an der Volksgemeinschaft zu ahnden. Dies sei nicht mehr zeitgemäß, ohne Ticket zu fahren dürfe keine Straftat sein.
Dem schloss sich auch Manfred Neuenhaus (FDP) an:“Ins Gefängnis gehört dafür keiner“, betonte er. Eine Änderung als Ordnungswidrigkeit hält er für angemessen, denn eine Ahndung müsse das Fahren ohne Ticket nach sich ziehen.
Die LINKE und Die PARTEI-Klima-Fraktion verglichen das Fahren ohne Ticket mit Falschparken. Andreas Hartnigk (CDU) führte aus, dass man mindestens drei Mal in 24 Monaten ohne Ticket erwischt werden müsse, um angezeigt zu werden. Von den rund 30.000 Verstößen pro Jahr bei der Rheinbahn folgten lediglich 450 Strafverfahren.
CDU, der Oberbürgermeister und die Mitglieder der AfD waren bei der Abstimmung in der Minderheit. Deshalb soll die Rheinbahn schon jetzt auf Strafanzeigen verzichten und damit zur drastischen Reduzierung der Anzahl der Strafverfahren und damit deren unangemessenen Folgen beitragen. Das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro und die Möglichkeiten der zivilrechtlichen Durchsetzung böten der Rheinbahn genügend Schutz ihre Interessen durchzusetzen und stellten einen Anreiz für die Nutzer*innen zur Bezahlung des regulären Fahrpreises dar.