Düsseldorf: Rechtsstreit über Kraftwerk-Töne landen vor dem Europäischen Gerichtshof
Die Musik der Düsseldorfer Gruppe Kraftwerk wird nun auch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigen. Den hat heute der Bundesgerichtshof (BGH) angerufen, weil Kraftwerk-Musiker ihre Urheberrechte verletzt sehen.
Vom 1977 veröffentlichten Stück „Metall auf Metall“ waren zwei Sequenzen kopiert und in fortlaufender Wiederholung in dem Lied „Nur mir“ mit der Sängerin Sabrina Setlur unterlegt worden.
Der Rechtsstreit schwelt seit etwa 13 Jahren und hat mehrere Gerichtsinstanzen durchlaufen. Zunächst hatte das Landgericht Hamburg zugunsten der Kraftwerk-Kläger entschieden. Dagegen meinte später das Bundesverfassungsgericht, den Komponisten von „Nur mir“ stehe eine gewisse Freiheit der künstlerischen Betätigung zu.
Der BGH hat das Verfahren nun ausgesetzt und stellt dem EuGH eine Reihe von Fragen. Dazu gehört die, ob das europäische Recht die fremde Verwendung „kleinster Tonfetzen“ erlaubt oder verbietet.