Düsseldorf: Fristverlängerung für Unternehmer für Steuererklärung 2019
Das Bundesfinanzministerium (BMF) die Frist zur Abgabe der Jahressteuererklärung 2019 für Unternehmer*innen um ein halbes Jahr bis zum 31.08.2021 verlängert. Damit entfallen in diesem Zeitraum die Strafzinsen.
Die Steuererklärung 2019 von Unternehmen müsste nach bestehender Regelung bis spätestens Ende Februar 2021 beim Finanzamt eingereicht werden. Da Steuerberater*innen durch die Beantragung von Corona-Hilfen derzeit stark belastet sind, hat sich der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) beim Bundesfinanzministerium erfolgreich dafür eingesetzt, eine Fristverlängerung bis zum 31.08.2021 zu erreichen.
„Dies ist ein großer Erfolg unserer hartnäckigen politischen Arbeit für den Mittelstand. Unserer Forderung zur Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung um ein halbes Jahr ist man in Berlin nun nachgekommen. Das hilft vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen in dieser herausfordernden Zeit,“ erklärt Alexandra Rath, Leiterin des Kreisverbandes Düsseldorf und Kreis Mettmann des BVMW. „Strafzinsen werden nicht erhoben und ebenfalls verlängert wurden die Stundungsmöglichkeiten“.
Steuerpflichtige, die durch Corona in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, können außerdem bei ihrem Finanzamt bis zum 31.3.2021 einen Antrag auf Stundung stellen. Die Stundungen laufen dann laut BMF längstens bis zum 30.6.2021.
BVMW
Der BVMW spricht deutschlandweit für mehr als 900.000 kleine und mittlere Unternehmen und ist in 300 Geschäftsstellen vertreten. Ziel dabei ist die Vernetzung der Unternehmer*innen, die Organisation von Veranstaltungen und die politische Interessenvertretung. In NRW ist der BVMW mit 40 Kreisgeschäftsstellen präsent.