Düsseldorf Oberkassel: Betrunkene E-Scooter-Fahrerin kollidiert mit der Polizei
Eine 49-jährige Frau nutzte am frühen Sonntagmorgen (24.7.) um 0:30 Uhr einen E-Scooter, nachdem sie beim Kirmesbesuch offenbar einiges an Alkohol getrunken hatte. Als sie als Geisterfahrerin auf der Oberkasseler Straße fuhr, kam ihr aus der Cherusker Straße ein Streifenwagen entgegen. Trotz Ausweich- und Bremsmanövern kam es zur Kollision der Frau mit dem Fahrzeug der Polizei, bei der sie stürzte, aber unverletzt blieb.
Die Beamten stellten Alkohol in der Atemluft der 49-Jährigen fest und führten einen ersten Test durch. Dieser bestätigte den Eindruck, dass die Frau nicht mehr fahrtüchtig war. Ihr wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein beschlagnahmt.
E-Scooter sind keine Alternative
Was viele Nutzer*innen nicht wissen: Die Nutzung der E-Scooter ist gleichgestellt mit der Nutzung anderer Kraftfahrzeuge. Das bedeutet bei Fahren unter Alkoholeinfluss gelten die gleichen Regeln. Für Fahranfänger bedeutet das bereits ab 0,0 Promille 250 Euro Bußgeld und einen Punkt. Für alle anderen gilt von 0,5 bis 1,09 Promille ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte und mindestens ein Monat Fahrverbot – ist man deswegen bereits aufgefallen sind die Strafen härter. Ab 1,1 Promille wird die Fahrt als Straftat gewertet. Neben den drei Punkten entscheidet dann ein Richter über das Strafmaß. Der E-Scooter ist also keine Alternative, wenn man angetrunken unterwegs ist.