Düsseldorf: 42.000 Bürger*innen erhalten Besuch vom Zensus-Team
Unter Volkszählung ist vielen Bürger*innen die Befragung bekannt, die ab 15. Mai unter dem Namen „Zensus“ bei rund 42.000 Düsseldorfer*innen durchgeführt wird. Alle zehn Jahre wird dabei die amtliche Einwohnerzahl ermittelt und eine Haushaltsbefragung durchgeführt. Per Zufallsstichprobe wird der Teilnehmerkreis ermittelt, der dann verpflichtend Auskunft geben muss.
Bis Mitte Auskunft werden die Zensus-Teams unterwegs sein und in Düsseldorf rund 42.000 Auskunftspflichtige an ihren Anschriften befragen. Vorab melden sich die Interviewer (Erhebungsbeauftragte) für die wenige Minuten dauernde persönliche Befragung mit Terminankündigungskarten an. Auf den Karten sind die Kontaktdaten der Erhebungsbeauftragten vermerkt sowie weitere allgemeine Informationen zum Zensus. Die Interviewer müssen nicht in die Wohnung gelassen werden, die Befragung kann an der Haustüre erfolgen. Die jeweils geltenden Corona-Schutzregelungen werden beachtet.
Ermittelt werden bei der Befragung die Daten aller am Stichtag 15. Mai im Haushalt wohnhaften Personen. Ein Haushaltsmitglied kann auch stellvertretend Auskunft für alle weiteren Haushaltsmitglieder geben. Weitere erforderliche Angaben im Rahmen der Haushaltebefragung können von den Befragten online übermittelt werden. Dafür überreichen die Erhebungsbeauftragten im Anschluss des Interviews einen Zugangscode.
Die Interviewer sind ehrenamtlich tätig und im Namen der Erhebungsstelle (angesiedelt im Düsseldorfer Amt für Statistik und Wahlen) aktiv. Sie werden vorab auf ihre Eignung überprüft. Die Zensus-Erhebungsstelle in Düsseldorf koordiniert die Erhebungen in Düsseldorf sowie in den Kommunen des Rhein-Kreises Neuss.
Die beim Zensus erhobenen Daten sollen Planungsgrundlage für wesentliche Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft sein. Die Auszählung der Melderegister bildet die Grundlage, zusätzlich werden gut zehn Prozent der Bevölkerung Deutschlands persönlich befragt. Außerdem findet eine komplette Erhebung zur Bewohnerschaft in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften statt.