Düsseldorf Holthausen: Stadt droht Zwangsgeld, weil Kennzeichnung der Protected Bike Lane nicht ausreichend geändert wurde
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Montag (25.4.) der Stadt Düsseldorf ein Zwangsgeld in Höhe von 2000 Euro angedroht, da sie der am 29. September 2021 auferlegten Verpflichtung, „die zur Einrichtung einer “Protected Bike Lane“ an der Straße am Trippelsberg aufgebrachten Radwegmarkierungen vorerst zu entfernen bzw. unwirksam zu machen“ , nicht hinreichend nachgekommen sei. Die Stadt hat jetzt drei Wochen Zeit die Kennzeichnung zu entfernen.
Damit geht die Posse um die vermeintlich erste Protected Bike Lane in Düsseldorf in eine nächste Runde. An der Straße Am Trippelsberg zwischen Bonner Straße und Karweg sollte auf einer Länge von 1,2 Kilometern ein gesicherter Radfahrstreifen eingerichtet werden, bei dem die Radspur durch aufgeschraubte Trennelemente von der Autofahrspur getrennt ist (“Protected Bike Lane“). Dies hatte der Ordnungs- und Verkehrsausschuss im Mai 2020 beschlossen. Ende 2020 wurde dann die Arbeiten angekündigt, aber auf Lieferprobleme der Trennelemente hingewiesen. Im Januar ging dann beim Oberverwaltungsgericht der Eilantrag eines dort ansässigen Industrieunternehmens ein, der die Einrichtung des Protected Bike Lane unterbinden sollte. Mit Beschluss vom 29. September 2021 – 8 B 188/21 – wurde die weitere Ausführung vorerst untersagt. Damit verbunden die Aufforderung, die aufgebrachten Fahrbahnmarkierungen zu entfernen oder unwirksam zu machen. Die Stadt entschied sich für die kleine Lösung und überklebte die Markierungen mit gelben Kreuzen.
Dies hielt das Industrieunternehmen für unzureichend und zog erneut vor Gericht. Das Oberverwaltungsgericht folgte der Beschwerde, da die gelben Kreuze in zu großen Abstände angebracht worden seien. Die von der Stadt zur Realisierung des geschützten Radweges ursprünglich auf die Straße aufgebrachte weiße Doppellinie, präge den optischen Eindruck des Straßenraumes weiterhin so wesentlich, dass das Verhalten der Verkehrsteilnehmer durch sie noch immer gesteuert werde, befand das Gericht.
Die Stadt muss ihre bisher ergriffenen Maßnahmen nachbessern, ansonsten droht ein Zwangsgeld von 2000 Euro.
Das Klageverfahren gegen die verkehrsrechtliche Anordnung zur Einrichtung der Protected Bike Lane ist weiterhin beim Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängig. Der Beschluss ist unanfechtbar. Aktenzeichen: 8 E 120/22 (I. Instanz: VG Düsseldorf 6 M 164/21)