Düsseldorf: Interdisziplinäre Zusammenarbeit soll den Kinderschutz stärken
NRW-Minister der Justiz Peter Biesenbach hatte 2020 angestoßen, den Bereich des Kinderschutzes in der Justiz durch den enger Austascuh verschiedener Disziplinen zu professionalisieren. Nach der Entwicklung eines Konzepts für eine Fallkonferenz, bei der an der Behandlung eines realistischen Falls der Handlungsbedarf an der interdisziplinären Zusammenarbeit aufgezeigt wurde, setzte sich Biesenbach im vergangenen Jahr dafür ein, das Konzept landesweit anzuwenden. Ziel der „Interdisziplinären Fallkonferenz zum Familienrecht“ sind die Vernetzung und der Erfahrungsaustausch der Stellen, die zum Thema Kindeswohl in der Region zusammenarbeiten.
“Eine unbeschwerte Kindheit ist leider keine Selbstverständlichkeit. Es ist die besondere Pflicht des Rechtsstaats, Kinder vor Gewalt und Missbrauch zu schützen. Der Schutz der Schwächsten unserer Gesellschaft hat für die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen oberste Priorität. Dies gelingt aus meiner Sicht nur, wenn wir miteinander statt nebeneinander arbeiten und bereit sind, voneinander zu lernen. Ich habe deshalb die Fallkonferenz ins Leben gerufen, die auf dem Konzept des interdisziplinären Arbeitens beruht. Ich möchte, dass alle an einem Strang ziehen und kein Detail übersehen wird. Jedes einzelne Kind, das Missbrauch und Gewalt zum Opfer fällt, ist eines zu viel!“, erklärte Minister der Justiz Peter Biesenbach.
Der Schutz von Kindern und Familien stand deshalb im Fokus einer Auftaktveranstaltung am Universitätsklinikum Düsseldorf (UKD). Das Oberlandesgericht Düsseldorf und das UKD haben dafür wichtige Akteure dieses Themas eingeladen. Expert*innen aus der Praxis, die sich in den verschiedenen Disziplinen täglich für den Schutz von Kindern engagieren – von Familienrichterinnen und -richtern über Sachverständige, das Jugendamt, die Kinderschutzambulanz, die Staatsanwaltschaft und die Polizei bis hin zu den Verfahrensbeiständen, tauschten sich bei der Konferenz aus. Dabei ging es um das jeweilige Rollenverständnis, das Lernen der fachlichen Fallbearbeitung und um die Zusammenarbeit und Optimierung an den Schnittstellen.
Das Besondere der Konferenz war der Ansatz, auch die Krankenhäuser in das Thema Kindeswohl mit einzubeziehen, da die medizinische Perspektive bei der Erkennung als auch bei der Bewältigung von Gefährdungen für Familien und Kinder ein wichtiger Baustein ist. Das UKD stellte dabei die Pläne für das „Trube-Becker-Haus“, in dem interdisziplinär eine Anlaufstelle für viele Fragestellungen zum Thema Kinderschutz und Gewaltprävention geboten werden soll. Aktuell werden Spendengelder zur Realisierung akquiriert.
Der Präsident des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Dr. Werner Richter, hob hervor, dass die Richter*innen, die mit Kindschaftsfällen zu tun haben, sich mit großem Verantwortungsbewusstsein dieser Aufgabe widmen. Die Verfahren sind nicht selten durch eine hohe Komplexität und eine emotionale Verfahrensführung der Beteiligten geprägt.
Die Konferenz ist der Auftakt für eine enge Vernetzung und soll weitere Veranstaltungen nach sich ziehen.