Düsseldorf: Corona-Tests an Schulen künftig nur noch für nicht Immunisierte
Das NRW-Schulministerium reagiert auf die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch (16.2.) und regelt die Corona-Tests an den Schulen ab dem 28. Februar neu.
Aufhebung der Testpflicht für immunisierte Personen
Am Unterricht sowie an allen anderen schulischen und außerschulischen Nutzungen in Schulgebäuden dürfen nur immunisierte oder getestete Personen (3G-Regelung) teilnehmen. Ab dem 28. Februar 2022 wird die Testpflicht für immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen, dazu zählen Schüler*innen, Lehrkräfte und weitere an Schule Beschäftigte) an allen Schulen aufgehoben. Getestet werden müssen künftig lediglich diejenigen, die über keinen vollständigen Impfschutz verfügen bzw. nicht genesen sind. Zusätzlich sind freiwillige Testungen von Immunisierten möglich.
Verändertes Testverfahren in den Schulen
In den Schulen werden künftig nur noch Antigen-Selbsttests durchgeführt. Ein Ausnahme bilden die Förderschulen, unabhängig von ihrem Förderschwerpunkt, die aufgrund der strukturell höheren Vulnerabilität beim „Lolli“-PCR-Testsystem bleiben. Bei den weiterführenden Schulen wird weiterhin dreimal wöchentlich ein Antigen-Selbsttests durchgeführt, die in den Schulen vor dem Unterricht durch die Schüler*innen selbstständig machen.
In den Grundschulen wird nach einer Übergangszeit ab dem 28. Februar 2022 ebenfalls dreimal wöchentlich ein Antigen-Selbsttests gemacht. Allerdings werden diese Testungen zur Erleichterung für die Familien und zur Entlastung der Grundschulen zuhause durchgeführt. Das Ministerium gibt an, dass es gerade jüngeren Kindern mit Unterstützung der Eltern im häuslichen Umfeld einfacher fällt, die Tests ordnungsgemäß durchzuführen. Die Testkits erhalten die Eltern bzw. die Kinder über die Schulen. Die Schnelltests können vor dem Gang zur Schule oder schon am Vorabend durchgeführt werden. Die Eltern versichern einmalig schriftlich mit einer Bescheinigung, an dem Testverfahren teilzunehmen und die Tests mit ihren Kindern zuhause durchzuführen.
In begründeten Fällen, beispielsweise wenn Kinder Symptome aufweisen oder Lehrkräfte davon Kenntnis erhalten, dass Schüler*innen die Schnelltests nicht oder nur unzureichend durchgeführt haben, können in den Schulen einzelne Kinder verpflichtend nachgetestet werden.
Abweichend von dem beschriebenen Regelfall kann die Schulkonferenz für einzelne oder alle Jahrgangsstufen beschließen, dass die Testungen vor Unterrichtsbeginn in den Grundschulen durchgeführt werden. Diese Regelung gilt nur im Rahmen der bestehenden Testpflicht und nur für nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler.
Entlastungs- und Unterstützungspaket
Das Ministerium für Schule und Bildung will die Grundschulen in NRW weiter unterstützen und entlasten und hat dafür rund 9,5 Millionen Euro vorgesehen. Das Maßnahmenpaket umfasst unter anderem folgende Punkte:
- Die Schulleitungen erhalten Supervisions- und Coachingangebote, die das Schulministerium in Zusammenarbeit mit der Schulpsychologie entwickelt.
- Die Schulen können die für das Frühjahr 2022 geplanten Vergleichsarbeiten in Klasse 3 auf den Schuljahresbeginn 2022/23 verschieben.
- Das Helferprogramm für die Ganztags- und Betreuungsangebote wird noch einmal durch eine Ergänzungspauschale verstärkt.