Düsseldorf: Besucher*innen des UKD brauchen zwingend Testnachweis
Zum Schutz der Mitarbeitenden und der Patient*innen hat das Universitätsklinikum Düsseldorf (UKD) seine Besucherregelungen verschärft. Auch wer geimpft, genesen oder geboostert ist, benötigt ab Samstag (12.2.) zusätzlich einen negativen Antigen- oder PCR-Test. Außerdem werden die Besuche eingeschränkt und dürfen nur noch zwischen 14 und 18 Uhr stattfinden. Ähnlich verfahren beispielsweise auch die Sana-Kliniken.
Regeln für Besucher*innen
Das UKD hat in den verschiedenen Häusern 13 Kontrollpunkte eingerichtet, an denen der Status der Besucher*innen überprüft wird. Durchgelassen wird nur, wer einen maximal 24 Stunden alten negativen Antigentest oder PCR-Test (max. 48 Stunden) eines zugelassenen Testzentrums vorzeigen können. Der Testnachweis wird mit einem amtlichen Lichtbilddokument (z.B. Personalausweis) abgeglichen. Als Nachweis über den vorgezeigten Test werden Bändchen ausgegeben.
Auf dem Unigelände gibt es Möglichkeiten sich testen zu lassen. Informationen dazu finden sie hier . Eine Übersicht über weitere Testmöglichkeiten in Düsseldorf werden auf der Homepage der Stadt aufgeführt.
Neben der Testvorschrift gilt für Besuche außerdem:
- ausschließlich zwischen 14 und 18 Uhr erlaubt
- maximal ein Besuch pro Tag
- maximal ein Besuch gleichzeitig pro Patientenzimmer
- maximal eine Stunde pro Patient*in und Tag
Ohne gültiges Bändchen erhalten Besucher*innen keinen Zutritt zu den Stationen und Gebäuden des UKD. Verstöße gegen diese Regeln – und damit gegen die Coronaschutzverordnung – können als Ordnungswidrigkeiten mit hohen Geldstrafen belegt werden.
Ausnahmeregelungen gelten für Besucher*innen besonders sensibler Bereiche wie Intensivstationen, Palliativmedizin oder Geburtshilfe und Kinderklinik. Hier ist eine vorherige Abstimmung sinnvoll.
Patient*innen
Patient*innen und Begleitpersonen, die das UKD aufgrund einer planbaren Behandlung aufsuchen, wird ein Vorab-Test dringend empfohlen. Patient*innen, die einen Termin in der Klinik haben, dürfen nur von maximal einer Person begleitet werden, wenn dies zur Hilfestellung notwendig ist. Auch Begleitpersonen wird dringend ein Vorab-Test empfohlen. Auch sie werden an den Eingängen der Gebäude kontrolliert. Wer den geforderten Nachweis erbringen kann, erhält ein tagesaktuelles Kennzeichnungsarmband. Die Klinik weist darauf hin, dass selbstverständlich alle Patient*innen unabhängig vom Immun- und Teststatus behandelt werden.
Ambulanzen
Für ambulante Patient*innen und Patienten, die Ambulanzen mit separaten Zugängen aufsuchen, sowie etwaige Begleitpersonen dieser Patien*innen findet die Überprüfung des Testnachweises an den Anmeldungen der Ambulanzen statt.
Die aktuellste Fassung der Besuchsregelungen am UKD finden sie hier.