Düsseldorf regelt E-Scooter-Gebühren für Anbieter neu
In der Sitzung des Rats der Stadt Düsseldorf wurde am Donnerstag (16.12.) mehrheitlich die neue Sondernutzungssatzung für E-Scooter beschlossen. Verkehrsdezernent Jochen Kral betonte, die Neuregelung sei nun eine der schärfsten in ganz Deutschland und damit wolle die Stadt die Beeinträchtigung durch falsche Nutzung/Abstellen der E-Scooter in den Griff bekommen. Für die Betreiber wird es deutlich teurer, ihnen werden Pflichten auferlegt und auch das Ahnden von Verstößen durch Nutzer soll erleichtert werden.
12.700 E-Scooter von fünf verschiedenen Anbietern gibt es in Düsseldorf. Was für die einen eine schnelle Möglichkeit zur Bewältigung kurzer Strecken ist, ist für viele Düsseldorfer*innen ein Ärgernis. Die Scooter stehen oft im Weg oder werden von rasanter Fahrer*innen so genutzt, dass die Gefahr von Unfällen besteht. Die Stadtspitze hat den Handlungsbedarf erkannt und will das Problem anpacken
Für Anbieter wird es deutlich teurer
Deshalb wurden die Gebühren für das Anbieten von E-Scooter und Leihfahrrädern angepasst. Pro Leihfahrrad müssen die Anbieter nun jährlich 10 Euro statt vorher 5 Euro zahlen. Die Jahresgebühr für E-Scooter steigt von 20 Euro auf 50 Euro in den Zonen A und B (Innenstadt) und 30 Euro in der Zone C (übrige Stadtteile).
Es wird eine Gesamtflottengröße über alle Anbieter festgelegt. Die Festlegung der Flottenlimits erfolgt für die verschiedenen Zone A, B und C. Die Zone A umfasst alle Straßen und Plätze der Stadtteile Altstadt, Carlstadt und Stadtmitte. Zum Gebiet der Zone B gehören alle Straßen und Plätze der wesentlichen gründerzeitlichen und dicht besiedelten Stadtteile Düsseldorfs im unmittelbaren Umkreis der Zone A. Im Einzelnen sind das die Stadtteile: Pempelfort, Golzheim, Derendorf, Mörsenbroich, Düsseltal, Flingern-Nord, Flingern-Süd, Oberbilk, Hafen, Friedrichstadt, Unterbilk, Bilk, Niederkassel und Oberkassel. Zur Zone C zählen alle übrigen Straßen, die nicht zu den Zonen A und B gehören.
Durch Tracking soll Kontrolle ermöglich werden
Die Anbieter erhalten von der Stadt eine Information, welche Kontingente in den verschiedenen Zonen festgelegt sind und können dann die Sondernutzung beantragen. In einer Absichtserklärung sollen die Anbieter verpflichtet werden eine Ordnungspartnerschaft mit der Stadt abzuschließen. Das bedeutet, dass es feste Stationen zur Ausleihe geben soll, Ranger für das Einhalten der Regeln sorgen und falsch abgestellte Scooter zeitnah entfernt werden. Mit Geofancing will man erreichen, dass die Scooter in definierten Bereich nicht funktionieren und auch nicht abgestellt werden können. Durch die Datenerfassung soll sichergestellt werden, dass die Ausleihen nachvollziehbar und Verstöße geahndet werden. Auch die Zahl der eingesetzten Scooter soll damit kontrollierbar werden. Verkehrsdezernent Kral kündigte in der Ratssitzung an, dass Düsseldorf bei der E-Scooter-Ausleihe fortschrittliche Wege einschlage, die deutschlandweit als Vorreiter gesehen werden.