Düsseldorf: Dürfen Trampoline in den Kleingärten bleiben?
Der Stadtverband der Düsseldorfer Kleingärtner hat im Juni 2021 im Rahmen einer Vorstandsitzung beschlossen, dass Trampoline aus Kleingärten entfernt werden müssen. Der Verein argumentiert mit einer ausführlichen juristischen Prüfung und bezieht sich auf Paragraph 4 der Kleingartenordnung der Stadt Düsseldorf. Demnach seien lediglich Kleinkinderspielgeräte wie Rutsche, Schaukel und Sandkasten erlaubt.
Zahlreiche Familien wehrten sich gegen die Anordnung. Ein Familienvater startete eine Petition, der sich bisher über 2200 Unterstützer anschlossen.
Am Montag (6.12.) veröffentlichte die Stadt Düsseldorf eine Pressemitteilung und betonte darin ausdrücklich, dass es von städtischer Seite kein Trampolinverbot in Kleingärten gebe. Die Stadt habe nach rechtlicher Prüfung ihre ursprüngliche Auffassung revidiert und sieht nun keinen Grund für ein generelles Verbot von Trampolinen in Kleingärten. Nach der derzeit gültigen Kleingartenverordnung seien Trampoline prinzipiell gestattet. Umweltdezernentin Helga Stulgies betonte, dass die Umsetzung jedoch bei den Kleingartenvereinen und dem Stadtverbandes Düsseldorf der Kleingärtner e.V. liege.
Eine Stellungnahme des Stadtverbandes steht noch aus.