Düsseldorf: 2G, 2G+, 3G – OSD deckt zahlreiche Verstöße auf
Offenbar nehmen zahlreiche Bürger*innen, aber auch Betreiber von Lokalitäten oder Verkaufsständen, die aktuellen Corona-Regeln nicht ernst. Der Ordnungs- und Servicedienst der Landeshauptstadt (OSD) kontrollierte am Wochenende (26. bis 28.11.) in 243 Fällen die Durchsetzung der Coronaschutzverordnung. In 18 Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Zwei davon gegen Betreiber von Lokalitäten, die keine 2G+ Kontrollen durchführten.
Corona-Regeln wenig ernst genommen
In mehreren Fällen trafen die OSD-Kräfte auf Mitarbeiter*innen und Gäste in Betrieben, die nicht über den erforderlichen 3G-Nachweis verfügten oder ohne Maske angetroffen wurden.
Gravierend war ein Verstoß am frühen Samstagmorgen (27.11., 0:46 Uhr), bei dem in einer Shisha-Bar in der Altstadt die Gäste tanzten wie in einer Disko. Allerdings kontrollierte am Eingang niemand die 2G+ Nachweise der Besucher*innen. Das Tanzen wurde untersagt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Betreiber eingeleitet.
Wegen einer Lärmbeschwerde überprüfte ein Team des OSD am späteren Samstagabend eine Shisha-Bar in Oberbilk. Ddort war es nicht nur zu laut, es fehlten auch die 2G-Kontrollen und es gab zwei Verstöße gegen die Tragepflicht einer Maske. Hier wurde ebenfalls ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
In einem Club in der Altstadt unterblieben am frühen Sonntagmorgen (28.11., 0:30 Uhr) die Einlasskontrollen nach 2G+ Regel, was ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach sich zog.
Kontrolle auf Weihnachtsmärkten
24 Weihnachtsmarktstände in der Altstadt wurden vom OSD auf die Einhaltung der 2G-Regelungen hin kontrolliert. Ordnungsdezernent Zaum betonte bereits in der vergangenen Woche, dass für die Kontrollen der acht Weihnachtsmärkte der Veranstalter, Düsseldorf Tourismus (DT), verantwortlich sei. DT hat dafür einen Sicherheitsdienst beauftragt. Der OSD beschränke sich bei seinen Überprüfungen darauf, ob der Sicherheitsdienst seine Aufgabe korrekt wahrnimmt. In drei Fällen stellte der OSD fest, dass die Kunden nicht kontrolliert wurden. Außerdem verfügten zwölf Mitarbeitende an Ständen nicht über einen 3G-Nachweis.
Kontrollpflicht der Arbeitgeber
Seit dem 25. November 2021 führt der OSD Kontrollen gemäß § 28b Infektionsschutzgesetz – Kontrolle von Beschäftigten auf Einhaltung der 3G-Regel – durch. Das Gesetzt sieht für Arbeitgeber, die ihrer Verantwortung der Nachweiskontrolle nicht nachkommen, eine Strafe von 25.000 Euro vor.