Düsseldorf: Betretungsverbot verhangen – Polizei setzt Konzept Altstadt um
Um die Sicherheit der Bewohner*innen und Besucher*innen der Düsseldorfer Altstadt zu erhöhen, hat die Polizei ein Konzept erarbeitet. Dazu gehört neben der Erweiterung der Videobeobachtung und zusätzlicher Ausleuchtung von Bereichen, auch das Verhängen von Bereichsbetretungsverboten für Menschen, die mehrfach auffällig geworden sind.
Gegen einen 30-Jährigen mit Wohnsitz in Düsseldorf wurde jetzt ein Verbot zum Betreten der Altstadt (Bereichsbetretungsverbot) für drei Monate erlassen. Der Mann war in einem Zeitraum von zwölf Wochen 15 Mal strafrechtlich in der Düsseldorfer Altstadt in Erscheinung getreten. Neben Körperverletzungs- und Diebstahlsdelikten steht der 30-Jährige im Verdacht, in vier Fällen Frauen belästigt und unsittlich berührt zu haben. Aktuell befindet sich der einschlägig vorbestrafte Mann mit sambischer Staatsangehörigkeit in Untersuchungshaft. Nach seiner Entlassung beginnt das Bereichsbetretungsverbot. Sollte er dennoch dort angetroffen werden, muss er mit einem erheblichen Zwangsgeld oder Zwangshaft rechnen. Die Maßnahme beruht auf dem Polizeigesetz NRW und dient der Gefahrenabwehr. Bei weiteren Personen wird ein Bereichsbetretungsverbot aktuell geprüft.