Düsseldorf – Verbotsschild
Das ist ja drollig. Es gibt da ein Verbot, das es gar nicht gibt. Das steht in der Nähe von Düsseldorfs angeblich tiefstem Punkt, nicht weit weg von der Mündung des Schwarzbachs in den Rhein, am Rande von Düsseldorf Wittlaer. Von dort gibt es einen Weg nach Duisburg. Die Nutzung aber ist durch ein Verbotsschild (Foto) untersagt. Spazieren gehen ist – auf eigene Gefahr – erlaubt. Fahrrad fahren aber nicht. Mal abgesehen von den fehlenden „F“ in Schifffahrt.
Ein Anwohner weiß aber, dass städtische Schilder dort einen Fuß- und Radweg signalisieren. Der Anwohner wollte den Widerspruch aufgeklärt bekommen. Und was antwortet nun die „Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes“, die Wege-Eigentümerin?
Zwickmühle
Dass es einen Gestattungsvertrag mit der Stadt Düsseldorf gebe. Der erlaubt nun doch das Fahrradfahren. Das Verbotsschild indes bleibt seit Jahren dort stehen. Für Radfahrer eine Zwickmühle. Beachten Sie das Schild nicht, droht theoretisch eine Ordnungswidrigkeit. Denn der Gestattungsvertrag besteht nur hinter den Kulissen.
Was machen die Bürokraten daraus? Sie müssten das Verbotsschild verbieten.