Düsseldorf: Stadtspitze befürchtet Besuchermassen am Wochenende und appelliert an die Verantwortung aller
Da die 7-Tagesinzidenz in Düsseldorf seit sieben Tagen den Grenzwert von 100 unterschreitet, können die Corona-Auflagen ab Freitag (21.5.) gelockert werden. Die Maskenpflicht am Rhein, in der Altstadt, dem Zentrum und am Hauptbahnhof bleiben aber weiter bestehen.
Appell an die Vernunft
Oberbürgermeister Keller appelliert an die Verantwortung aller, die Lockerungen nicht zum Anlass zu nehmen, leichtsinnig zu werden. Abstand und Maske seien weiter Pflicht. Da es in zahlreichen Kreisen und Städten im Düsseldorfer Umfeld noch keine Lockerungen gibt, befürchtet die Stadt für das Pfingstwochenende einen Besucheransturm. Da bei einem weiteren Absinken der 7-Tages-Inzidenz unter den Wert 50 noch weitere Lockerungen greifen, müsse das Ziel sein, verantwortungsvoll zu handeln und die Freiheiten nicht aufs Spiel zu setzen, betonte das Stadtoberhaupt.
Tests und Impfungen
In Düsseldorf gibt es mittlerweile fast 500 Stationen, an denen die Bürger kostenlose Schnelltests machen lassen können. Die Imfpungen der Obdachlosen und Geflüchteten läuft zufriedenstellen, betonten die Stadtvertreter am Donnerstag. In der Berger Kirche wird am Freitag die zweite Impfaktion für Obdachlose angeboten. Die Resonanz auf die Impfmöglichkeit am Mittwoch wurde gut angenommen.
Kritisch sieht Oberbürgermeister Keller die Versorgung mit Impfstoff. Durch den Wegfall der Priorisierung am 7. Juni werde sich die Nachfrage nach Impfungen deutlich erhöhen. Schon jetzt haben die Menschen der Prioritätsgruppe 3 Probleme Termine zu bekommen. Allerdings hat die Stadt vom Land-NRW bisher noch keine Zusage über weitere Impfstofflieferungen. Daher könnten schlimmstenfalls im Impfzentrum nur noch Zweitimpfungen vorgenommen werden.
Kontrollen
Ordnungsdezernent und stellvertretender Krisenstabsleiter, Christian Zaum, ist bezüglicher der Öffnung der Gastronomie in enger Absprache mit der Polizei und den Altstadtwirten. Etwa 56 bis 60 Prozent der Wirte wollen ihre Außenterrassen ab Freitag öffnen. Zwar sind die Wetteraussichten nicht gut, aber es wird trotzdem mit einem starken Besucheraufkommen gerechnet. Die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften obliegt den Gastronomen. Das Ordnungsamt wird mit Mitarbeiter*innen des Gewerbeteams Kontrollen durchführen. In der Altstadt und am Rhein werden Doppelstreifen von Polizei und Ordnungsamt im Einsatz sein. Man werde frühzeitig und robust eingreifen, wenn gegen die Regeln verstoßen wird, kündigte Zaum an.
Diese Regeln gelten ab Freitag in Düsseldorf
> keine Ausgangsbeschränkungen
> Lokale Maskenpflicht gilt im Altstadtbereich auch entlang des Rheinufers von der Dreieckswiese bis zur Rheinterrasse täglich von 10 bis 1 Uhr. In der Innenstadt (Königsallee/Schadowstraße) täglich von 10 bis 19 Uhr und auf den Plätzen am Hauptbahnhof von 6 bis 22 Uhr.
> Treffen ist mit dem eigenen Haushalt plus 1 Person (plus Kinder bis einschl. 14 Jahren) erlaubt. Außerdem wieder 5 Personen aus 2 Haushalten (plus Kinder bis einschl. 14 Jahren).
> Konzerte unter freiem Himmel mit max. 500 Personen (Sitzplan) und negativem Testergebnis sind möglich
Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist nach vorheriger Terminbuchung möglich. Zulässig ist in geschlossenen Räumen max. 1 Besucherin/Besucher pro 20 Quadratmeter Ausstellungsfläche.
> Ausübung von kontaktfreiem Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel mit bis zu 20 Personen ist erlaubt.
Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen wie bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen sowie für Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschl. 14 Jahre ist erlaubt.
Zuschauer unter freiem Himmel mit negativem Testergebnis sind wieder möglich ( bis zu 20 Prozent der Kapazität, max. 500 Personen, Sitzplan)
> Öffnung kleinerer Außeneinrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten, Voraussetzung: negatives Testergebnis
Freibäder dürfen zur Sportausübung (keine Liegewiesen) öffnen, Begrenzung der Besucheranzahl Voraussetzung ist negatives Testergebnis
> Alle Geschäfte dürfen öffnen.
Geschäfte, die nicht Grundversorgung sind, mit negativem Testergebnis, ohne Terminbuchung , Reduzierung Kundenbegrenzung auf einen Kunden pro 20 Quadratmeter, Voraussetzung ist negatives Testergebnis
> Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist im Außenbereich und mit negativem Testergebnis für Gäste und Bedienung zulässig. Die Kontaktdaten der Gäste müssen von den Gastronomen erfasst und vier Wochen aufbewahrt werden.
> Übernachtungsangebote in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen mit negativem Testergebnis sind zulässig
Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken in Hotels u.ä. Einrichtungen mit bis zu 60 Prozent der Kapazität sind zulässig, Voraussetzung ist negatives Testergebnis
> Handwerk und Dienstleistungen: Alle körpernahen Dienstleistungen sind wieder zulässig. Soweit das Einhalten von Abstands- und Maskenpflicht nicht möglich ist, nur mit aktuellem Test.
> Messen, Märkte, Tagungen, Kongresse und private Veranstaltung sind nicht zulässig.
> Schulen: In den Schulen ist weiterhin Wechselunterricht zulässig. Ausnahmen bestehen für Abschlussklassen, Oberstufen und Förderschulen. Schülerinnen und Schüler werden regelmäßig getestet, die Tests werden durch die Schule durchgeführt.
> Kindergärten: Die Kindergärten bleiben im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet, also feste Gruppen und um 10 Stunden verringerte Betreuungszeiten.
> Spielplätze: Alle öffentlichen Spielplätze sind geöffnet. Es gilt jedoch eine Maskenpflicht. Ausgenommen davon sind Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
> Wildpark: Der Wildpark Düsseldorf ist geöffnet und kann nach vorheriger Online-Terminbuchung, Testpflicht entfällt ab 21. Mai.
> Bolzplätze: Das Gartenamt öffnet die Bolzplätze im Stadtgebiet sukzessive.
> Friedhöfe: Die Teilnehmerzahl an Beerdigungen ist ab 21. Mai nicht mehr begrenzt. Allerdings gibt es in den Friedhofskapellen weiterhin nur ein eingeschränktes Platzangebot. Während der Beerdigung gilt auch im Außenbereich Maskenpflicht, wenn mehr als 25 Teilnehmer*innen. Der Fahrdienst der Friedhofsmobile auf dem Nordfriedhof, dem Südfriedhof sowie auf dem Friedhof Stoffeln sind eingestellt – gleiches gilt für den Beförderungsdienst auf dem Gerresheimer Friedhof.
> Nach Aussagen der Rheinbahn bleibt die FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV vorerst bestehen.