Düsseldorf: Personaldezernent der Uni darf nicht nebenbei Anwalt sein
Der für „Personal und Organisation“ bei der Universität Düsseldorf angestellte Dezernent darf nicht noch nebenbei als Rechtsanwalt tätig sein: Der Volljurist ist nämlich bei seiner täglichen Arbeit zu sehr in der Nähe des Staates. Das hat jetzt der 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. 1 AGH 12/17). Die Dezernate sind direkt der Uni-Rektorin angegliedert. Ihre Leiter sind Verwaltungsvorstände.
Mit dem Urteil schützt das Gericht die Eigenständigkeit des Rechtsanwalts. „Wenn zumindest die Möglichkeit besteht, dass aus Sicht des rechtsuchenden Publikums die Unabhängigkeit des Rechtsanwalts durch Bindungen an den Staat beeinträchtigt ist“, können die Belange der Rechtspflege auch dann gefährdet sein, wenn bei den Rechtsuchenden die Vorstellung entstehen kann, der Rechtsanwalt könne wegen seiner Staatsnähe mehr als andere Rechtsanwälte für sie bewirken.
Unabhängigkeit des Rechtsanwaltes
Der Senat stützt sich bei seiner Entscheidung auf eine Vorschrift der Bundesrechtsanwaltsordnung. Die sichere die Tätigkeit eines Rechtsanwalts, der seinen Beruf frei und unabhängig ausübe. Sie schütze auch die Rechtsuchenden, die auf eine unabhängige und objektive Tätigkeit eines Rechtsanwalts vertrauten.
Schweigen
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der betroffene Personal-Dezernent der Universität Düsseldorf, die eine „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ ist, mochte sich auf Anfrage dazu „nicht äußern“.