Düseldorf – Köln: Erzbistum entpflichtet Stadtdechant Hennes
Aktualisierung: Das Landgericht Köln hat am Donnerstag (19.9.) auf Antrag des Erzbistums Köln eine einstweilige Verfügung gegen Ulrich Hennes erlassen. Danach darf er nicht weiter behaupten, Grund für die Fortdauer seiner Beurlaubung sei „eine völlig an den Haaren herbeigezogene Mitteilung eines Mannes bezüglich eines angeblichen einmaligen und einvernehmlichen sexuellen Kontakts unter Erwachsenen im Jahr 2001“. Ebenso ist ihm gerichtlich untersagt zu verbreiten, das Erzbistum habe das Angebot gemacht, „falls“ er „freiwillig unter Anerkennung seiner Schuld auf seine Ämter verzichte, gebe es für ihn eine Zukunft als Priester“.
Wie das Erzbistum Köln am Mittwoch (18.9.) mitteilte, wurde der Düsseldorfer Stadtdechant Monsignore Ulrich Hennes mit sofortiger Wirkung von seinem Amt entbunden. Ein Amtsenthebungsverfahren wird gegen den Pfarrer eingeleitet. Bis darüber entschieden wird, ist Hennes weiter beurlaubt.
Ulrich Hennes ist seit dem 19. März beurlaubt, da damals Vorwürfe der sexuellen Belästigung bekannt wurden und diese vom Erzbistum an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurden. Die staatsanwaltschaftlichen
Ermittlungen ergaben keinen Tatverdacht, weshalb das Verfahren eingestellt wurde.
"Glaubwürdige Berichte"
Im Juni begann die Kirche die kirchen- und disziplinarrechtliche Vorprüfung des Falls. Nach Abschluss dieser Prüfung teilte Generalvikar Dr. Markus Hofmann mit, dass es glaubwürdige Berichte geben würde, „die das Vertrauen in den Priester nachhaltig erschüttern und eine Amtsenthebung durch den Erzbischof zwingend notwendig machen“.
Vertrauen
Nach Schilderung des Erzbistums soll Hennes sexuellen Kontakt zu einem damals 20 Jahre alten Mann gehabt haben, der sich in einem seelsorglichen Gespräch ratsuchend an ihn gewandt hatte. Für die Staatsanwaltschaft lag keine Straftat vor, da der Kontakt nicht gegen den Willen des Mannes war. Pfarrer Mike Kolb, Leiter der Hauptabteilung Seelsorge-Personal , beschreibt das geschilderte Verhalten von Hennes als ein "schweres Vergehen", denn „er habe das besondere Vertrauen, das ihm als Priester entgegengebracht wurde, für seine Interessen ausgenutzt“. Die homosexuelle Neigung des jungen Mannes sei Hennes bekannt gewesen.
Hennes bestreitet sexuelle Handlungen
Die Verantwortlichen in Köln glaubten den eidesstattlichen Aussagen des Mannes. Hennes bestreitet die sexuellen Handlungen. Fünf Personen aus dem Umfeld des Betroffenen hätten bestätigt, dieser habe ihnen nach dem damaligen Geschehen verstört von der Begegnung mit Hennes berichtet. Kardinal Woelki erklärte: „Es ist grundsätzlich wichtig, dass wir jeden Hinweis ernst nehmen und den Betroffenen Glauben schenken. Wir müssen uns, so gut es geht, in ihre Lage versetzen. Im vorliegenden Fall müssen wir davon ausgehen, dass ein Priester die seelsorgliche Notlage eines jungen Mannes sexuell ausgenutzt hat. Vor diesem Hintergrund ist das Vertrauen in Monsignore Hennes tief erschüttert.“
Empörung
Rechtsanwalt Peter Schnatenberg vertritt Ulrich Hennes. Er ist empört über die Entscheidung des Erzbistums. Gegenüber der Rheinischen Post bezeichnete er die Vorwürfe als „völlig an den Haaren herbeigezogene Mitteilung eines Mannes bezüglich eines angeblichen einmaligen und einvernehmlichen sexuellen Kontakts unter Erwachsenen im Jahre 2001“. Angebote, freiwillig auf seine Ämter zu verzichten, habe Hennes abgelehnt, da er unschuldig sei, berichtete der Anwalt. * siehe Aktualisierung
Kirchenrecht
Pfarrkonsultoren sollen jetzt die Amtsenthebung von Ulrich Hennes als Pfarrer von St. Lambertus begleiten und nach Kirchenrecht die Entscheidung des Erzbischofs bestätigen. Die Amtsenthebung wird noch in diesem Jahr erwartet. Dagegen kann Hennes Berufung einlegen. Dann würde der Fall in Rom geprüft. Während der Berufung würde die Beurlaubung weiterlaufen.
aktualisiert am 19.09.2019 21 Uhr