Düsseldorf: Bereits 37 Menschen mussten 2019 aus dem Rhein gerettet werden
Die heißen Temperaturen locken die Düsseldorfer wieder ans Wasser. Feuerwehr, DLRG, Wasserwacht und Wasserschutzpolizei appellieren an die Erholungssuchenden die Gefahren nicht zu unterschätzen. In diesem Jahr musste die Düsseldorfer Feuerwehr bereits 37 Personen aus dem Rhein retten. Für fünf Menschen kam dabei jede Hilfe zu spät, sie konnten nur noch tot aus dem Wasser geborgen werden. Weitere fünf Menschen kamen zur weiteren medizinischen Versorgung ins Krankenhaus. Seit gestern werden zwei weitere junge Männer vermisst.
Zwei vermisste Schwimmer
Am Donnerstag (25.7.) rückten die Retter gleich zu zwei Einsätzen innerhalb von zwei Stunden ausrücken. Drei Männer waren am Paradiesstrand in der Nähe der Hafeneinfahrt ins Wasser gegangen und von der Welle eines vorbeifahrenden Schiffes mitgerissen worden. Während zwei von ihnen sich selber retten konnten, suchten Einsatzkräfte von Feuerwehr, Polizei und DRLG über eine Stunde zu Land, zu Wasser und in der Luft nach dem dritten Mann – ohne Erfolg. Kurz darauf kam ein weiterer Notruf aus Urdenbach, wo ein Schwimmer vermisst wurde. Auch hier verlief die Suche erfolglos.
Schwimmverbot im Rhein
Im Rhein ist das Schwimmen in bestimmten Zonen generell verboten. So gelten 100 Meter oberhalb und unterhalb von Rheinhäfen Badeverbot. An Brücken, Schiffs- und Fährlandestellen, Schleusen, Vorhäfen, Umschlagstellen und Werften darf ebenfalls nicht geschwommen werden. Auch andernorts ist Baden im Rhein lebensgefährlich. Beispielsweise an so genannten Kribben – ins Wasser ragende Kiesflächen – bilden sich oft tückische Strudel und Strömungen. Strömung herrscht auch in der Fahrrinne. Wenn ein Schiff vorbeifährt, zieht dies das Wasser an. Der Eindruck des niedrigeren Wasserstandes verlockt Kinder, in den Fluss zu waten. Unterschätzt wird die Gefahr des "Rückschwalles": Das Wasser kehrt in Wellen zurück.
Das Baden in unerlaubten Gewässern birgt Gefahren und die Vertreter von Feuerwehr, Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG), Wasserwacht und Wasserschutzpolizei appellieren: "Auch geübte Schwimmer können bei Unterströmungen in Not geraten." In den vergangenen Jahren wurde der Rhein immer wieder zur Todesfalle – im Rhein herrscht Lebensgefahr!“
Badeseeen und Schwimmbäder
Baden ist in Düsseldorf nur in den Freibädern und am Unterbacher See erlaubt, wo Aufsicht vorhanden ist.
Für alle anderen Baggerseen gilt Badeverbot, also für:
• Angermunder Baggerseen westlich und östlich des Heiderweges
• Suitbertussee
• Fliednersee
• Lambertussee in Kaiserswerth
• Lichtenbroicher Baggersee am Flughafen
• Südpark-See
• Unisee
• Elbsee Süd und Nord
Lebensgefahr
Generell sollten Menschen, die zum Baden gehen, einige Regeln beachten. Die Feuerwehr der Landeshauptstadt, die DLRG, die DRK-Wasserwacht, das Forstamt und die Wasserschutzpolizei appellieren, die Baderegeln einzuhalten:
> Nie überhitzt ins Wasser gehen,
> nie alkoholisiert schwimmen gehen,
> nie mit vollem Magen ins Wasser gehen,
> nie mit ganz leerem Magen Schwimmen gehen.
> Eltern sollten ihre Kinder an den Gewässern immer im Auge behalten!