Düsseldorfer Justiz: Von Rechts wegen gegen Zivilcourage und Meinungsfreiheit
Ein Mann, ein Protestplakat, eine Haltung: „Die AfD ist in Düsseldorf nicht willkommen“. Mit diesem Satz stand Kaspar Michels, heute 62, pensionierter Lehrer, am 11. April vergangenen Jahres vor dem Maxhaus in der Düsseldorfer Altstadt. Drinnen sollten Kandidaten der Landtagswahl NRW auf einem Podium miteinander diskutieren, darunter ein Vertreter der AfD. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat sich dazu verstiegen, den Protest mit einem Strafbefehl von 1500 Euro zu belegen. Kaspar Michels stand am Mittwoch als Angeklagter vor dem Amtsgericht Düsseldorf. Mehr noch: Es wird wenigstens einen zweiten Verhandlungstag geben.
Rechtsanwalt Jasper Prigge mit seinem Mandanten Kaspar Michels (l.) vor Gericht.
Das liegt auch am geraden Rücken des Angeklagten und seines Verteidigers Jasper Prigge. Denn Amtsrichterin Silke Borris scheint zu schwanen, dass die Düsseldorfer Justiz hier ihr Muskelspiel gegen links weit überdehnt hat. Der Angeklagte hat sich noch nie etwas zu Schulden kommen lassen. Mehr als 100 Freunde, ehemalige Schüler, Gewerkschaftsmitglieder und Düsseldorfer Prominente waren zu dem Prozess als Zuschauer erschienen. Vor dem Gerichtsgebäude gab es eine – angemeldete – Demonstration. Der ursprünglich vorgesehene Gerichtssaal mit 20 Stühlen fürs Publikum reichte bei weitem nicht aus; Umzug in einen größeren Raum.
Zuviele Zuschauer für den ursprünglichen Saal – das Gericht musste in einem größeren Raum umziehen.
Die Verteidigung machte in einem Schriftsatz vorab die Position des Beklagten deutlich. Dennoch hatte die Amtsrichterin auf die Ladung von Zeugen verzichtet und bot eine Einstellung des Verfahrens nach Paragraph 153a Strafprozessordnung an. Von 1500 Euro war keine Rede mehr. Angeboten wurde die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage von 600 Euro. Der Beklagte lehnte ab. Er will nicht zahlen – für Zivilcourage gegen Rechtspopulisten. Und die Richterin hätte wissen können, dass der Beklagte solch einen Kuhhandel ausschlägt. Für die Staatskosten wäre es besser gewesen, die Zeugen gleich zu laden.
"Leiter einer unangemeldeten Demo"
Die junge Staatsanwältin beharrt auf dem Vorwurf der Strafverfolger: Kaspar Michels soll damals vor dem Maxhaus eine nicht angemeldete Demonstration geleitet haben. Dafür stellt der Paragraph 26, Ziffer 2 des Versammlungsgesetzes eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe in Aussicht.
Nicht-Willkommen von Hand geschrieben
Der Beklagte erinnert sich indes ganz anders an den fraglichen Tag: Als Mitglied der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, GEW, habe er im Düsseldorfer DGB-Haus von der Podiumsdiskussion samt AfD-Beteiligung gehört. „Ein gut sortiertes Gewerkschaftshaus hält immer Protestplakate vor“, sagte er im Gericht. Also griff er sich ein Transparent und schrieb von Hand den Gruß an die blauen Fremdenhasser und Hetzer darauf.
Mit Veranstalter und Polizei abgesprochen
Am Maxhaus angekommen, suchte er den Veranstalter der Diskussion auf. Der besah sich den Nicht-Willkommensgruß und sagte, dass der einsame Protestler bleiben dürfe. Als ein Polizeibeamter der Altstadtwache erschien, hatten sich spontan zwei Frauen neben Kaspar Michels gestellt und verteilten Flugblätter gegen die AfD. „Ich habe dem Polizeibeamten natürlich meine Visitenkarte gegeben und meinen Personalausweis gezeigt“, sagte Kaspar Michels. Warum auch nicht? Er tat nichts Falsches. Und: Es wurde spontan eine Kundgebung angemeldet – so wie bei diversen anderen Protesten gegen rechtsradikale, ausländerfeindliche Aufmärschen in Düsseldorf auch.
Amtsrichterin Silke Borris: Eintritt in die Beweisaufnahme.
Da der engagierte Gewerkschafter in Düsseldorf bekannt ist, blieben von den langsam eintreffenden Zuhörern immer wieder Leute stehen, um ihn zu begrüßen. Umgekehrt forderte er die anderen Podiumsteilnehmer auf, zu begründen, warum sie eine üble Hetz-Partei in ihrer Mitte duldeten. Nach einer knappen Stunde war der Saal im Maxhaus gefüllt und der Protest vor der Tür beendet. „Bis heute weiß ich nicht, was ich falsch gemacht haben könnte“, sagt Kaspar Michels.
Das will Amtsrichterin Borris jetzt aber per Beweisaufnahme geklärt wissen. Neuer Termin – diesmal mit Zeugen. Eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit nach Paragraph 153 lehnte sie rundweg ab.
Protest vor dem Gericht.
Vor dem Gerichtsgebäude wurde für Meinungsfreiheit und Zivilcourage demonstriert. Dominikaner-Pater Wolfgang Siebert, zakk-Geschäftsführer Jochen Molck, fifty-fifty Geschäftsführer Hubert Ostendorf und Oliver Ongaro von Düsseldorf stellt sich quer, Dssq, forderten zum Protest auf. Denn es gehe nicht nur um dieses eine Verfahren. In der kommenden Woche steht ein fifty-fifty-Streetworker vor Gericht – wegen einer Sitzblockade. Im März folgt ein weiteres Gerichts-Verfahren gegen zwei Versammlungsleiter von Dssq. Hubert Ostendorf sieht darin ein planmäßiges Vorgehen der Justiz. 2006 habe er sich von Polizisten aus einer Sitzblockade gegen Nazis wegtragen lassen – ohne Nachspiel vor Gericht: „Die Auffassung dessen, was in diesem Land erlaubt ist, hat sich krass verändert.“