Land NRW ordnet Corona-Notbremse für Düsseldorf ab Dienstag an
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW teilte am Sonntagabend (11.4.) mit, dass die Corona-Notbremse für die Landeshauptstadt Düsseldorf ab Dienstag (13.4.) in Kraft tritt. Grundlage der Anordnung ist die Coronaschutzverordnung, die diese Maßnahme für Städte vorsieht, deren 7-Tages-Inzidenz mindestens drei Tage über dem Wert von 100 liegt. Am Freitag lag die 7-Tages-Inzidenz in Düsseldorf bei 101,0, am Samstag bei 100,3 und am Sonntag bei 109,3.
Entsprechend greifen ab Dienstag folgende Einschränkungen
> Kontakte sind nur zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgerechnet.
> Alle nicht für den täglichen Bedarf privilegierten Geschäfte (Bau- und Gartenmärkte bezüglich Verkauf an Verbraucher, Textilgeschäfte, Buchhandlungen, etc.) dürfen wieder nur Abholservice (Click&Collect), jedoch keinen Verkauf im Geschäft mit Terminvereinbarung (Click&Meet) anbieten.
> Körpernahe Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (Kosmetik, Nagelstudios, Massage, etc.) sind wieder unzulässig. Zulässig bleiben nur medizinisch erforderliche Dienstleistungen, Friseurdienstleistungen, Fußpflege und Personenbeförderung.
> Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, etc. ist wieder untersagt.
> Der Besuch von geschlossenen Räumen in Zoos und Tierparks und Botanischen Gärten, etc. ist wieder untersagt.
Allgemeinverfügung kann Ausnahmen regeln
Allerdings besteht die Option, dass durch den Nachweis eines tagesaktuellen Negativ-Tests die Nutzung der Angebote weiter ermöglicht wird. Voraussetzung dafür ist, dass die Stadt Düsseldorf dies in einer Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit dem NRW-Gesundheitsministerium anordnet. Dies geht nur, wenn ist ein ausreichendes Angebot für kostenlose Bürgertestungen besteht. In Düsseldorf gibt es rund 300 Schnelltest-Stationen. Durch die Allgemeinverfügung kann die schärfere Regelung zur Kontaktbeschränkung nicht verändert werden.