Gaslaternen in Düsseldorf – Informationsveranstaltungen in fünf Stadtbezirken
Nach der Diskussion über den Erhalt der Gaslaternen in Düsseldorf hat der Rat ein Konzept in Auftrag gegeben, in welchen Gebieten die "Gasbeleuchtung" bleiben kann. Bis Anfang Oktober sollen nun die Bürger in fünf Bezirken über die Pläne informiert werden. Die Ergebnisse und Vorschläge der Info-Abende sollen dann in den Bezirksvertretungen geprüft werden, bevor sie zum gesamtstädtischen Masterplan zusammengeführt werden. Abschließend entscheidet der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf über den Umfang der Erhaltung der Gasbeleuchtung.
Informationen in fünf Bezirken
Bis zum Beginn der Herbstferien werden Stadt und Stadtwerke die Menschen vor Ort in den jeweiligen Stadtbezirken über die Zukunft der Gasbeleuchtung informieren. Hier die Termine der ersten fünf Informationsveranstaltungen, zu denen alle Interessierten eingeladen sind:
Montag, 19. September, 17 Uhr, Stadtbezirk 7 mit den Stadtteilen Gerresheim, Grafenberg, Ludenberg, Hubbelrath und Knittkuhl. Sitzungssaal der Bezirksvertretung 7, Erdgeschoss, Neusser Tor 12.
Dienstag, 20. September, 17 Uhr, Stadtbezirk 5 mit den Stadtteilen Stockum, Lohausen, Kaiserswerth, Wittlaer, Angermund und Kalkum. Theodor-Fliedner-Gymnasium, Kalkumer Schlossallee 28.
Mittwoch, 21. September, 17 Uhr, Stadtbezirk 8 mit den Stadtteilen Eller, Lierenfeld, Vennhausen und Unterbach. Hauptschule auf der Bernburger Straße 44.
Donnerstag, 22. September, 17 Uhr, Stadtbezirk 3 mit den Stadtteilen Oberbilk, Unterbilk, Bilk, Friedrichstadt, Hafen, Hamm, Flehe und Volmerswerth. Bürgersaal im Stadtteilzentrum Bilk, Bachstraße 145, 1. Etage.
Freitag, 23. September, 17 Uhr, Stadtbezirk 6 mit den Stadtteilen Lichtenbroich, Unterrath, Rath und Mörsenbroich. Joachim-Neander-Schule, Rather Markt 2.
Kriterien für Erhaltungszonen
Bereits Ende August (23.8.) hatten Stadt und Stadtwerke die Bezirksvertretungen und Gremien über den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen unterrichtet. Die Gratwanderung zwischen der Erhaltung der Gasbeleuchtung und hellerer Beleuchtung unter anderem zur Kriminalprävention soll nun mit einem Lichtkonzept gelingen. Damit die Erhaltungszonen für die Gasbeleuchtung festgelegt werden können, hat die Stadt das Planungsbüro LichtIRaumIStadt aus Wuppertal beauftragt, nachvollziehbare Kriterien zur Bewertung und Abgrenzung zu entwickeln und an ausgewählten Beispielen zu erproben. Kriterien, wie Sicherheit, Verkehrsbedeutung, Anpassungsnotwendigkeiten und Ensemble/Bebauung spielen dabei eine Rolle.
Denkmalschutz ist beteiligt
Der Landschaftsverband Rheinland als Denkmalbehörde ist in den Prozess eingebunden. Die Gebiete der Erhaltungssatzungen und Denkmalbereiche werden genau betrachtet.
Technische Aufrüstung auf jeden Fall erforderlich
Eine Zukunft hat die Gasbeleuchtung nur, wenn die technischen und gesetzlichen Vorgaben zum Bau und Betrieb erfüllt werden können. Die Stadtwerke untersuchen Sicherheitsfragen wie die Abstandsmaße zu Gebäuden, der Schutz gegen mechanische Beschädigung und technische notwendige Anpassungen, wie die Ausstattung mit elektrischer Zündeinrichtung, Zündüberwachung und Strömungswächtern. Die Sicherheitseinbauten sind gesetzlich vorgeschrieben und deshalb müssen bestehende Gaslaternen sukzessive in umgerüstet werden. Allerdings ergab die Probeumrüstung, dass dies das äußere Erscheinungsbild der Laternen verändert. Für die notwendigen Modifikationen wird aktuell die Bautypenzulassung, wie es für Gasverbrauchsgeräte erforderlich ist, beantragt.