Düsseldorf kassiert: Straßenreinigung und Handwerker-Parken werden teurer
So entwickeln sich die wichtigsten Gebühren in Düsseldorf zum Jahreswechsel: Die Straßenreinigung wird teurer und Handwerker müssen das Fünffache für ihre Parkausweise zahlen. Hundebesitzer haben sich nach einer neuen Satzung zu richten – bei gleichbleibender Hundesteuer. Unverändert bleiben die Gebühren für Abwasser und Bestattungen. Die Biotonne wird sogar ein bisschen billiger.
Straßenreinigung und Abfallgebühren
Die Gebühren für die Straßenreinigung werden um durchschnittlich drei Prozent erhöht. Die Stadt begründet das mit den allgemeinen Preissteigerungen. Die Restmüllgebühren für das Jahr 2018 sinken geringfügig. Für eine 120-Liter-Restmülltonne im Vollservice beispielsweise um 1,44 Euro im Jahr, das heißt um 0,3 Prozent von 487,44 auf 486,00 Euro.
Nachdem bereits zum vergangenen Jahreswechsel die Biotonne um 35 Prozent billiger geworden war, sinkt deren Preis nun noch einmal. Für die 120-Liter-Biotonne im Teilservice zum Beispiel fordert die Stadt rund drei Prozent weniger: statt 46,80 Euro nunmehr 45,36 Euro (2018). Düsseldorfer können den daraus gewonnenen Kompost in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei auf der Kompostierungsanlage in Düsseldorf-Hamm, sowie auf den Recyclinghöfen Garath, Lohausen und Flingern abholen.
Das Umweltamt hilft, für ein Grundstück die optimale Behälterkombination zu ermitteln. Anfragen können per Telefon unter 0211/8925050 oder per E-Mail an stadtsauberkeit@duesseldorf.de gerichtet werden.
Friedhofsgebühren
Die Kalkulation für die Friedhofsgebühren geht von einem insgesamt stabilen Gebührenaufkommen für das Jahr 2018 aus. Die Gebühren wurden auf der Grundlage von 5.000 Bestattungsfällen berechnet. Dies entspricht dem Durchschnitt der Jahre 2014 bis 2016. Die prognostizierte allgemeine Kostensteigerung für die Jahre 2017 und 2018 von insgesamt 3,2 Prozent (1,6 Prozent pro Jahr) sowie Kosten für Arbeiten zur Instandsetzung der Infrastruktur auf Friedhöfen in Höhe von rund einer Million Euro werden durch eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage ausgeglichen.
Im Bereich Krematorium bleibt die Einäscherungsgebühr für das Jahr 2018 unverändert. Es wird von 6.400 Einäscherungen ausgegangen.
Abwassergebühren
Die Abwassergebührensätze werden für das Jahr 2018 gemäß dem Beschluss des Rates in unveränderter Höhe bestehen bleiben. Der seit 1. Januar 2008 geltende Schmutzwassergebührensatz bleibt auch 2018 und somit im 11. Jahr in Folge konstant.
Hundesteuersatzung
Ab dem 1. Januar 2018 erhalten Düsseldorfer Hundehalter nach der Anmeldung ihres Hundes nur noch einmalig einen Hundesteuerbescheid mit Dauerwirkung und eine eindeutig zuzuordnende, nummerierte Hundesteuermarke.
Die bisherigen Hundesteuersätze betragen weiterhin jährlich: 96 Euro bei einem Hund, 150 Euro je Hund, wenn zwei Hunde gehalten werden sowie 180 Euro je Hund, wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden.
Neu hinzugekommen sind Steuersätze für die gemeinsame Haltung von Hunden und sogenannten Kampfhunden – also Hunden, die gemäß Landeshundegesetz als gefährlich gelten oder als solche eingestuft wurden – von einem Halter, sowie für die Haltung von mehr als zwei Kampfhunden.
Für gefährliche Hunde gelten folgende jährliche Steuersätze: 600 Euro bei einem Hund; 900 Euro je Hund, wenn zwei solcher Hunde gehalten werden; 1.200 Euro je Hund, wenn drei oder mehr solcher Hunde gehalten werden; 750 Euro, wenn ein gefährlicher Hund gemeinsam mit einem oder mehreren nichtgefährlichen Hunden gehalten wird und 1.050 Euro je Hund, wenn zwei oder mehrere gefährliche Hunde gemeinsam mit einem oder mehreren nichtgefährlichen Hunden gehalten werden
Neben den bisherigen Freistellungen von der Hundesteuer, wie zum Beispiel für Halter von Blindenführhunden und Rettungshunden, kommen weitere hinzu. Ab 1.1.2018 gilt die Steuerbefreiung auch für blinde (Merkzeichen BI) und gehörlose (Merkzeichen GI) Hundebesitzer. Auch wer einen Hund erstmals aus dem Tierheim in Rath aufgenommen hat, muss für die ersten 12 Monate keine Hundesteuer zahlen.
Handwerkerparkausweis
Die Gebühr für einen Handwerkerparkausweis, mit dem ein Fahrzeug in Düsseldorf werktags in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr im eingeschränkten Halteverbot, gebührenfrei an Parkscheinautomaten, in Bewohnerparkgebieten sowie in Bereichen mit Parkscheibenregelung abgestellt werden kann, erhöht sich von 10,20 Euro auf 50 Euro. Das ist nach Angaben der Stadt immer noch weit günstiger als in anderen Städten. Die Gebühr für einen Handwerkerparkausweis beträgt in Stuttgart 600 Euro, in Frankfurt 355 Euro, in Karlsruhe 200 Euro, im Kreis Mettmann 180 Euro und in Köln 153 Euro pro Jahr.