Elektronische Gesundheitskarte jetzt auch für Flüchtlinge in Düsseldorf
Ab 1. April können Flüchtlinge in Düsseldorf mit der neuen elektronischen Gesundheitskarte zum Arzt gehen, wie jeder andere Bürger auch. Das Aufwendige Verfahren mit Krankenscheinen, die über das Amt für Soziale Sicherung und Integration verteilt wurden, entfällt. So ist im Krankheitsfall eine schnelle Versorgung möglich und auch für Ärzte und Krankenhäuser erleichtert die Gesundheitskarte die Abwicklung.
In einem ersten Schritt gibt es die neue Karte für die rund 4.000 Flüchtlinge in Düsseldorf, die aktuell bei der Stadt als Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt registriert sind. Sie wurden vom Amt für Soziale Sicherung und Integration bei der AOK Rheinland/Hamburg angemeldet. Alle neu zugewiesenen Flüchtlinge werden folgen. Die Kosten der Gesundheitsversorgung erstattet die Stadt Düsseldorf der AOK Rheinland/Hamburg. Alle Flüchtlinge, auch Kinder, bekommen eine eigene Gesundheitskarte. Ziel ist eine professionelle, effiziente und effektive Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge zu schaffen.
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche war bei der Übergabe der ersten Karten am Donnerstag (17.3.) an eine syrische Familie in der Unterkunft Moskauer Straße dabei. "Ich begrüße diese neue zeitgemäßere Form der Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen und erhoffe mir davon eine spürbare Entlastung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, erklärte er.
Um die Flüchtlinge über das neue System zu informieren, hat die AOK Merkblätter in verschiedenen Sprachen erstellt und Ehrenamtler und hauptamtliche Kräfte über das neue Verfahren informiert.
Neben der Behandlung von Erkrankungen werden die Ärzte auch Schutzimpfungen durchführen. Zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten werden die medizinisch gebotenen Vorsorgeuntersuchungen erbracht. Nach wie vor können die Flüchtlinge aber nicht alle Arztleistungen uneingeschränkt in Anspruch nehmen. Welche Behandlungen übernommen werden richtet sich an den gesetzlichen Vorgaben der Paragraphen 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Foto: Stadt Düsseldorf