Düsseldorf: Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt die Maskenpflicht an Grundschulen
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat zwei Eilanträge gegen die Maskenpflicht an Grundschulen abgelehnt und damit die allgemeine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske für alle Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten, bestätigt. Schüler*innen bis zur 8. Klasse können ersatzweise Alltagsmasken tragen, wenn die Passform der medizinischen Masken nicht gegeben ist.
Verletzung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit
Die Grundschüler, die den Eilantrag beim OVG gestellt hatten, fühlten sich durch die Maskenpflicht in ihrem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Dieser Auffassung ist das Gericht nicht gefolgt. Die Richter des zuständigen 13. Senats sehen in der Maskenpflicht beim gegenwärtigen Stand des Infektionsgeschehens eine verhältnismäßige Schutzmaßnahme. Das gelte auch für Grundschüler. Das Land NRW trage im Zusammenhang mit der Wiedereröffnung des Präsenzunterrichts in den Grundschulen der erhöhten Infektionsgefahr durch das Auftreten leichter übertragbarer Virusvarianten Rechnung. Konkrete Anhaltspunkte für eine Gesundheitsgefährdung von Grundschulkindern durch das Tragen einer (medizinischen) Maske lägen nicht vor. Insbesondere gebe es keinen Grund für die Annahme, Masken könnten die Versorgung mit Sauerstoff gefährden oder zu einer gefährlichen Anreicherung von Kohlendioxid führen. Außerdem bestünde in den Pausen bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Meter die Gelegenheit ohne Maske zu Essen oder zu Trinken.
Die Beschlüsse sind unanfechtbar. (Aktenzeichen 13 B 266/21.NE und 13 B 267/21.NE)
Weitere Verfahren
In den nächsten Tagen entscheidet das OVG über weitere Eilanträge zur Coronabetreuungsverordnung. Zwei Gymnasiasten aus Lüdinghausen die wollen sofortige Rückkehr zum Präsenzunterricht an den weiterführenden Schulen erreichen (AZ 13 B 250/21.NE. Zwei Grundschüler aus Düsseldorf und deren Eltern klagen gegen die verpflichtende Teilnahme am Präsenzunterricht in der Primarstufe (13 B 301/21.NE). Ein Grundschüler aus Erkrath hat ebenfalls einen Eilantrag gegen die Maskenpflicht gestellt (13 B 312/21.NE).