Düsseldorf: Termine für Kirchenaustritte sind begehrt
Über 300 Termine werden monatlich vom Amtsgericht online für Düsseldorfer*innen angeboten, die aus der Kirche austreten wollen. Doch die Nachfrage ist aktuell so groß, dass bereits am Morgen des 1. März alle Termine ausgebucht waren. Neue Termine werden erst zum nächsten Ersten im April eingestellt. Der Verein Düsseldorfer Aufklärungsdienst fordert deshalb in einem Brief an die Präsidentin des Amtsgerichts, die Zahl der Termine aufzustocken.
Steigende Austrittszahlen
Nicht nur in Düsseldorf ist die Zahl derer, die aus der Kirche austreten wollen, steigend. Aktuell gibt es in Köln so viele Austritte, dass das dortige Amtsgericht die Zahl der Termine für März mehr als verdoppelt hat. In Düsseldorf ist es erst seit Oktober 2020 möglich, einen Termin online zu buchen. Vorher kamen die Bürger*innen während der Öffnungszeiten zum Amtsgericht und mussten gegebenenfalls etwas Warten.
Die Zahl der Austritte ist steigend: 2017 waren es 2.386, 2018 4068 und 2019 4709. Dass die Zahl für 2020 nur bei 3.524 liegt, ist darin begründet, dass durch die Corona-Pandemie der Publikumsverkehr am Amtsgericht lange nicht möglich war, später Termine nur telefonisch gebucht werden konnten. Seit November ist für Kirchenaustritte und andere Geschäftsfälle die online Buchung von Terminen möglich. 16 Austritte pro Tag sind möglich, rund 336 im Monat, erklärt die Richterin am Amtsgericht, Elena Frick. Eine Aufstockung sei derzeit nicht geplant. Wer aus der Kirche austreten möchte, kann dies allerdings auch beim Notar tun. Dort kommen zusätzlich zu den 30 Euro, die der Austritt beim Amtsgericht kostet, noch Gebühren hinzu. Der Austritt muss bei dem Amtsgericht erklärt werden, in dessen Bezirk der Erklärende seinen Wohnsitz hat.
Amtsgericht informiert das Finanzamt
Austreten können Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und nicht geschäftsunfähig sind. Dies ist auch gegen den Willen der gesetzlichen Vertreter möglich. Das Amtsgericht erteilt eine Austrittsbescheinigung, die sofort gültig ist. Die Mitteilung über den Austritt an die Stadt und das Finanzamt erfolgt durch das Amtsgericht.
Wer wieder in die Kirche eintreten möchte, kann dies bei der jeweiligen Kirchengemeinde oder Religionsgemeinschaft tun.