Düsseldorf: Verweilverbot am Rheinufer – Schilder hängen, Eilantrag beim Verwaltungsgericht
Aktualisierung: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am Freitagnachmittag die Klage eines Bürgers gegen das Verweilverbot abgewiesen. Die Gesundheit der Bevölkerung sei höher einzuschätzen als die vergleichsweise geringfügig Einschränkung des Bürgers, da das Verweilverbot zeitlich und räumlich eingeschränkt sei. Es kann Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden. (Aktenzeichen: 7 L 376/21)
Die seit Donnerstag (25.2.) geltenden Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf legen eine erweiterte Maskenpflicht am Rheinufer fest und ab Freitag (26.2.) 15 Uhr gilt ein Verweilverbot. 300 rote Schilder zum Verweilverbot wurden aufgehängt, darunter der Hinweis der Geltungszeit von Freitag 15 Uhr bis Montagmorgen um 1 Uhr. Beim Verwaltungsgericht liegt bereits ein erster Eilantrag dagegen vor. Das Gericht plant noch am Freitag darüber zu entschiden.
Solche Bilder soll es an diesem Wochenende nicht wieder geben
Nachdem am vergangenen Wochenende Menschenmassen in der Düsseldorfer Altstadt und am Rheinufer unterwegs waren, will die Stadt Düsseldorf die Besucherströme bis zum 14. März durch Allgemeinverfügungen regulieren. Hintergrund sind die steigenden Infektionszahlen. Dabei spielt auch eine Rolle, dass mittlerweile jede zweite Infektion mit der mutierten Variante B.1.1.7 erfolgt, die als deutlich ansteckende eingestuft wird. Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller appelliert: "Daher bitte ich alle: Schützen Sie sich und andere. Vermeiden Sie Menschenansammlungen, halten Sie sich an Abstands- und Hygieneregeln und tragen Sie eine medizinische Maske. Nur gemeinsam können wir es schaffen!"
Polizei und OSD werden gemeinsam mit Doppelstreifen unterwegs sein
Kontrollen
Wie bereits während der Woche sind die Mitarbeitenden des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) in Doppelstreifen mit der Polizei unterwegs, um die Einhaltung der Maskenpflicht und des Verweilverbotes zu kontrollieren. Kontrollen sollen bereits an den Zugängen zum Rheinufer und am am Unteren Rheinwerft zwischen Dreieckswiese und Freitreppe erfolgen. Die Freitreppe bleibt bis auf weiteres gesperrt. Bei Verstößen wird in der Regel ein Bußgeld von 50 Euro erhoben.
Manche Schilder hängen etwas unscheinbar am Zaun
Erweiterte Schutzmaskenpflicht
Das Maskenpflichtgebiet "Altstadt" wird räumlich auf das Rheinufer zwischen der Dreieckswiese in Höhe des Gebäudes von Kunst im Tunnel (KiT) bis zur Rheinterrasse – einschließlich Mannesmannufer und Unteres Rheinwerft – ausgeweitet. Die Geltung wird zeitlich täglich von 10 bis 1 Uhr verlängert. Unter freiem Himmel sind Schutzmasken aus Stoff grundsätzlich ausreichend – medizinische Masken sind allerdings wirksamer und zu empfehlen.
Die Maskenpflichtgebiete Innenstadt (Königsallee/Schadowstraße) und am Hauptbahnhof bleiben im Hinblick auf die räumliche Ausdehnung und die Zeit der Geltung unverändert.
Hier geht es zum Text der Allgemenverfügung zur Maskenpflicht und den Übersichtskarten.
Am ganzen Rheinufer sind 300 Schilder angebracht worden
Verweilverbot
In einem Verweilverbotsgebiet dürfen sich Menschen im öffentlichen Raum aufhalten, so lange sie sich fortbewegen, jedoch nicht verweilen, im Sinne von länger stehen bleiben, sich hinsetzen oder zum Beispiel auf eine Wiese legen. Das Verweilverbot in Düsseldorf gilt an Wochenenden, also freitags 15 Uhr bis 1 Uhr des Folgetages sowie samstags und sonntags, je 10 bis 1 Uhr des Folgetages. Das Gebiet der Geltung umfasst das erweiterte Maskenpflichtgebiet "Altstadt" – entlang des Rheins von der Dreieckswiese, Höhe Kunst im Tunnel (KiT) bis hin zu den Rheinterrassen. Eingeschlossen sind das Mannesmannufer und das Untere Rheinwerft. Die zeitliche Begrenzung bis 1 Uhr ist aus Gründen der Verhältnismäßigkeit gewählt. Bei den aktuellen Temperaturen ist ein hohes Besucheraufkommen bis in die späte Nacht noch nicht zu erwarten.
Auf das Verweilverbot wird durch mehr als 300 Schilder eingangs des Gebietes hingewiesen, die mittlerweile montiert sind.
Hier geht es zur Allgemeinverfügung zum Verweilverbot.
Zufahrt Mannesmannufer
> Die Zufahrt zum Mannesmannufer wird an den Wochenenden für den Verkehr mit Ausnahmen für Anlieger, Anlieferung und Busse gesperrt, jeweils freitags, 15 bis 1 Uhr, sowie samstags und sonntags von 11 bis 1 Uhr.
aktualisiert 14:39 Uhr