Düsseldorf: Vorwürfe gegen Stadtdechant Hennes haltlos
Der Düsseldorfer Stadtdechant Monsignore Ulrich Hennes ist unschuldig, betonte sein Rechtsanwalt Dr. Peter Schnatenberg im Gespräch gegenüber report-D am Freitagmorgen (3.5.). Die Staatsanwaltschaft hätte das Verfahren nicht mangels Beweisen eingestellt, sondern die Aussagen des vermeintlichen Opfers hätten deutlich ergeben, das kein Vorwurf bestehe. Damit habe nun die Rücknahme der Beurlaubung und die Rehabilitation von Ulrich Hennes zu erfolgen.
Der Vorwurf der sexuellen Belästigung gegen den Düsseldorfer Stadtdechanten Monsignore Ulrich Hennes war Mitte März vom Erzbistum Köln an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden, die daraufhin Ermittlungen aufnahm. Grundlage des Vorwurfs soll eine Aktennotiz aus dem Jahr 2013 gewesen sein, die vom Hörensagen verfasst wurde und nicht auf Aussagen des vermeintlichen Opfers basierte. Darin ging es um die angebliche Belästigung eines erwachsenen Praktikanten im Jahr 2012 durch Ulrich Hennes. Der ehemalige Praktikant wurde als Zeuge vernommen und schilderte dabei deutlich, dass da nichts gewesen sei und man Hennes keinerlei Vorwurf mache, berichtete Anwalt Schnatenberg.
Im Laufe des Verfahrens hätten sich weitere Menschen gemeldet, die Vorwürfe gegen Hennes erhoben. Ein Fall sei bei der Staatsanwaltschaft direkt abgelehnt worden. Ein weiterer werde geprüft, Schnatenberg rechnet aber auch hier mit einer Ablehnung. Warum das Erzbistum Köln bei dieser Beweislage den Fall im März gleich an die Staatsanwaltschaft übergeben hatte, sieht der Anwalt als Hinweis auf die Unsicherheit der Kirche, wie mit Missbrauchsfällen umzugehen sei. Ulrich Hennes sei Opfer einer Überreaktion geworden. Die im Zusammenhang mit dem Missbrauchsvorwurf in den Medien berichteten weiteren Fälle aus den 90-er Jahren und einer durch das Erzbistum verordneten Therapie für Hennes, stimmten ebenfalls nicht, erklärte der Anwalt.
Nachdem Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki die Beurlaubung des Stadtdechanten in allen Düsseldorfer Kirchen hat verlesen lassen, steht nun die Forderung nach Rücknahme der Beurlaubung und Rehabilitation im Raum. Das Erzbistum war am Freitag noch zu keiner Stellungnahme bereit. Dort war parallel ein innerkirchliches Verfahren eröffnet worden.