Düsseldorf: Bei Wintereinbruch müssen die Gehwege geräumt werden
Die Stadt Düsseldorf weist aufgrund der aktuelle Wetterlage auf die Räumpflicht der Anlieger auf Gehwegen vor ihren Grundstücken hin. Mindestens einen Meter breit muss geräumt sein. Wochentags muss dies bis 7 Uhr erledigt sein, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. Das Streuen von Salz ist verboten, stattdessen sollte Sand oder Splitt verwendet werden.
In der städtischen Straßenreinigungssatzung hat Düsseldorf geregelt, wie und wann der Schnee von den Gehwegen geräumt sein muss. Anlieger müssen Schnee und Eis auf einer Breite von mindestens einen Meter räumen, außerdem gegebenenfalls eine Zuwegung zu einer Bushaltestelle oder einem Depotcontainer. Diese Pflicht gilt an Werktagen von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr. Fällt Schnee nach 20 Uhr, muss er bis morgens zu den vorgegebenen Zeiten geräumt sein.
Zum Abstreuen gegen Glätte können abstumpfende Mittel, wie Sand, Granulat oder Splitt, verwendet werden.Empfohlen werden dafür besonders Streumittel, die mit dem Blauen Umweltengel ausgezeichnet sind.
Der Einsatz von Streusalz auf Gehwegen ist verboten, denn Salz schadet den Bäumen und darf keinesfalls auf Baumscheiben oder Grünflächen gelangen. Eine Ausnahme gilt nur für die Awista an speziellen gefährlichen Stellen, etwa an Fußgänger-Überwegen. Zu den pflanzenschädigenden Salzen zählt nicht nur gewöhnliches Steinsalz (Natriumchlorid), sondern auch "alternative" Auftaumittel wie Calciumchlorid, Ammoniumsulfat oder Kaliumformiat, deren Nutzung auf Gehwegen ebenfalls nicht erlaubt ist.
Hier geht es zu weiteren Informationen zum Winterdienst.