Düsseldorf: Kritik am Winterdienst
Mit einer Pressemitteilung reagierte die Stadt am Donnerstag (11.2.) auf die vielfach geäußerte Kritik am Winterdienst. Man wolle nun gemeinsam mit der Awista die Situation analysieren, heißt es aus dem Rathaus. Der ADFC kritisierte besonders die mangelhafte Räumung der Radwege. Doch in einigen Fällen war nicht die Awista für die Räumung zuständig, sondern das Amt für Verkehrsmanagement. Auch dort war man offenbar mit dem Wintereinbruch überfordert.
Bereits am 31. Januar 2019 bestand das Problem, dass das Amt 66 der Räumpflicht an der Unterführung nicht nachkam
Stadtspitze plant Optimierungen
"Die Landeshauptstadt wird den Winterdienst im Zuge des Ausbaus des Radwegenetzes im Sinne einer fahrradfreundlichen Entwicklung ausdehnen. Vor dem Hintergrund der Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, die für neue Radfahrstreifen und -wege ohnehin deutlich größere Breiten vorsieht, wird der Winterdienst auf diesen Radwegen in den kommenden Jahren angepasst, erweitert und auch zunehmend separat ausgeführt werden. Das wird auch dazu führen, dass der Übersichtsplan ‘Winterstrecken’ aktualisiert wird", betonte Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller am Donnerstag.
Anregungen und Vorschläge zum Winterdienst erbeten
Oberbürgermeister Stephan Keller bitte die Düsseldorfer*innen um konkrete Vorschläge zur Ausweitung des Radwege-Winterdienstes. Die Anregungen werden von der Fachverwaltung und Awista geprüft. Ziel ist es den Winterdienst grundsätzlich zu optimieren. Bei den Informationen zum Winterdienst auf der Homepage der Stadt wird die Mailadresse der Stadtsauberkeit als Kontakt genannt: stadtsauberkeit@duesseldorf.de
Bedeutende Radwege
Auf den starken Schneefall am Sonntag und Montag hat die Stadt mit zusätzlichen Einsätzen reagiert, um Radwege mit höherer verkehrlicher Bedeutung räumen zu lassen. Dazu gehörten:
> Karlstraße: Graf-Adolf-Platz bis Ackerstraße
> Prinz-Georg-Straße: Jägerhofstraße bis Bagelstraße
> Aachener Straße: Kopernikusstraße bis Ludwig-Hammers-Platz > Friedrichsstraße: Herzogstraße bis Ludwig-Hammers-Platz
> Niederrheinstraße: Danziger Straße bis Lohauser Dorfstraße
> Werstener Feld: Ludwigstraße bis Südlicher Zubringer (Brücke)
> Henkelstraße: Reisholzer Bahnstraße bis Niederheiderstraße
Winterdienstkonzept
Der Winterdienstplan gibt eine Übersicht der Radwege und Straßen, die geräumt werden, von wem und mit welcher Priorität.
Dabei kann es je nach Zeitpunkt eines Wintereinbruchs zu Verzögerungen bei der Räumung kommen. Möglich ist auch, dass in Einfahrten oder an Kreuzungen Schnee oder Matsch von der Seite auf eine Fahrbahn oder einen Radweg getragen werden. Ein Winterdiensteinsatz der Awista nimmt etwa drei bis vier Stunden in Anspruch, so dass nicht alle zu erledigenden Flächen auf einmal geräumt sein können. Eingesetzt werden bis zu 160 Mitarbeiter, überwiegend für die "händische" Arbeit an den Fußgängerüberwegen und gefährlichen Stellen, außerdem Fahrer für 20 große Streufahrzeuge für die Fahrbahnen und 14 kleinere Streufahrzeuge auf den Radwegen.
Mit Priorität sind beim Winterdienst der Awista ÖPNV-Strecken sowie Abschnitte mit gefährlichen Stellen wie Gefällstrecken, scharfe Kurven, Straßenverengungen, Brücken, und Straßen mit Unfallschwerpunkten und das Hauptradwegenetz eingestuft. Das im pdf-Plan grün eingezeichnete Hauptradwegenetz umfasst rund 285 Kilometer baulich separat geführte Radwege.
Weitere Akteure im Winterdienst
Neben der Awista kümmert sich das Amt für Verkehrsmanagement um den Winterdienst an "speziellen" Stellen (etwa öffentliche Treppen ohne Anlieger, Fußgängerbrücken). Straßen NRW ist zuständig für Autobahnen und einige Hauptstraßen außerhalb der geschlossenen Ortslage. Die Rheinbahn ist für Haltestellen auf Mittelinseln zuständig. Für die Gehwege inklusive der Zuwegung zu Depotcontainern und zu auf dem Gehweg befindlichen Haltestellen sind die Grundstückseigentümer*innen verantwortlich. Für städtische Grundstücke ist die Stadt Düsseldorf in der Pflicht.
Die Stadt weist darauf hin, dass gerade während Winterereignissen die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung in besonderem Maße gelten: "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht."
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