Düsseldorf Landgericht: Finale im Rethelstraße-Prozess – einmal acht, einmal vier Jahre Haft
Der Rethelstraßen-Prozess endete am Freitag (21.7.) mit zwei Urteilen: Nach vier Jahren Hauptverhandlung hat die 10. Große Strafkammer des Düsseldorfer Landgerichts den Gesellschafter und Geschäftsführer Thomas („Tom“) M. zu acht Jahren und einem Monat Haft verurteilt. Ein mitangeklagter Komplize hatte ein Teilgeständnis abgelegt und kam mit vier Jahren Haft davon. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Die Kammer unter dem vorsitzenden Richter Markus Fuchs sah die Vorwürfe gegen den 52 Jahre alten „Rethel-Tom“ am Ende als erwiesen an: schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, gewerbs- und bandenmäßig begangenen Betrugs und vorsätzlichen unerlaubten Besitzes einer Stahlrute. Der Mitangeklagte G. hatte als Wirtschafter eines der Bordelle an der Rethelstraße geführt. Er wurde wegen gewerbs- und bandenmäßig begangenen Computerbetrugs in vier Fällen, Untreue und Erpressung verurteilt.
Haftbefehle aufgehoben
Die Staatsanwaltschaft hatte gegen M. 9 Jahre und einen Monat und gegen G. vier Jahre gefordert.
Mit Blick auf die anzurechnende Untersuchungshaft und weil keine Flucht- und Verdunklungsgefahr mehr bestehe, hob das Landgericht die Strafbefehle gegen die Verurteilten auf.
Die Strafkammer hat in drei Fällen festgestellt, dass Mitarbeiter der Bordell-Betriebe in den Jahren 2011 und 2012 Besucher mit KO-Mitteln betäubt und ihre Kreditkarten geplündert haben. In weiteren Fällen täuschten Bedienstete die Kunden über den Umfang der in Anspruch genommenen Leistungen. Das Gericht hat weiter festgestellt, dass der Angeklagte M als faktischer Geschäftsführer des Rethelstraßen-Clubs die Organisationsherrschaft hinsichtlich dieser, in seinem Unternehmen begangenen Straftaten hatte und erheblich finanziell von ihnen profitiert hat.
Prozessauftakt im Juli 2013
Das Rethelstraßen-Strafverfahren begann mit der Hauptverhandlung am 1. Juli 2013 gegen neun Angeklagte. Beteiligt waren sechs Nebenkläger. In der Anklage vom 21. Februar 2013 war den Angeklagten unter anderem schwere räuberische Erpressung und Bandenbetrug vorgeworfen worden.
KO-Tropfen verabreicht, Kreditkarte geplündert
Sie sollten zahlreiche Bordellkunden der Rethelstraße in den Jahren 2011 und 2012 mit der Hilfe von KO-Mitteln „abgezogen“ haben, indem die Kreditkarten zu Unrecht belastet wurden. Am 22. November 2014 hat das Gericht eine Angeklagte mangels Tatnachweises freigesprochen. Gegen fünf Angeklagte hat die Kammer das Verfahren wegen Krankheit und Schwangerschaft abgetrennt und ausgesetzt. Einen weiteren Angeklagten hat das Gericht nach einem Teilgeständnis am 13. Oktober 2016 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.
316 Verhandlungstage, mehr als 200 Zeugen
Nach 316 Verhandlungstagen in mehr als vier Jahren endete damit der Prozess des Düsseldorfer Landgerichts in jüngerer Zeit. Mehr als 200 Zeugen sagten aus; viele Sachverständige wurden befragt. Das Verfahren zog sich unter anderem deshalb hin, weil sich zahlreiche Zeuge nur schwer an die Vorfälle erinnern konnten. Schließlich standen sie unter Alkohol und Betäubungsmitteln. Viele Zeugen verweigerten die Aussage. Die Kammer musste über 250 Anträgen nachgehen, führte hunderte Telefonate.
Die heutigen Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Revision vor dem Bundesgerichtshof ist möglich (AZ 10 KLs 5/13).