OSD Düsseldorf steht in Kritik: Schikane oder Dienst nach Vorschrift?
Das Verhältnis zwischen den Obdachlosen in Düsseldorf und den Mitarbeitern des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) ist konfliktreich. Denn das Verständnis der OSD als „Dienstleister, um rat- oder hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürgern möglichst schnell und unbürokratisch zur Seite zu stehen“ erleben die Menschen mit Lebensmittelpunkt Straße selten. Oft eskalieren Situationen und die Streetworker der Obdachlosenzeitung fitftyfifty werfen dem OSD vor, Regeln falsch auszulegen. Am Donnerstag (21.2.) protestierten Betroffene und Unterstützer gemeinsam gegen die – ihrer Meinung nach Willkür – der OSD-Mitarbeiter.
Vier Fälle haben die Streetworker von fiftyfifty im Zeitraum von November 2018 bis Januar 2019 dokumentiert. In allen vier Fällen waren die selben beiden Mitarbeiter des OSD beteiligt. Diesen beiden Mitarbeitern wirft fiftyfifty schikanöses Verhalten und Willkür vor. Dabei ging es um das Einbehalten von Sicherungsleistungen in Form von Bargeld, wenn beispielsweise Obdachlose in Grünanlagen ihr Lager aufgeschlagen haben oder die Obdachlosenzeitung auf dem Weihnachtsmarkt verkauften. In einem Fall wurde der Hund eines Obdachlosen „sichergestellt“ und ins Tierheim überführt.
Wird ein Düsseldorfer mit festem Wohnsitz bei einem Vorgang angetroffen, der gegen die Düsseldorfer Straßenordnung verstößt, wird ein Verwarngeld angeboten, das wie bei einem Falsch-Parken-Knöllchen per Post zugestellt wird. Obwohl fast alle Obdachlose eine Postadresse bei fiftyfifty haben, wird diese Adresse von den OSD-Mitarbeitern nicht akzeptiert. Stattdessen wollen die OSDler Sicherheitsleistungen einbehalten. Dazu wird der Betroffene durchsucht und der Inhalt seiner Geldbörse überprüft. Findet sich dabei Bargeld oder ein Handy, wird dies einbehalten.
Ordnungsdezernent Christian Zaum signalisierte – wie auch in der Vergangenheit – Gesprächsbereitschaf. Er zeigte sich enttäuscht, dass ihm die Probleme nicht direkt übermittelt wurden.
Fiftyfifty wirft dem OSD vor, mit zweierlei Maß zu messen. Es gäbe eine Postadresse und damit könnten Obdachlose wie alle anderen Düsseldorfer behandelt werden. Ordnungsdezernent Christian Zaum widerspricht der Darstellung: „Wenn eine Postadresse genannt werde, sei die Zustellung des Bescheides möglich und kein Einbehalten von Sicherheitsleistungen notwendig“.
Ob alle Mitarbeiter des OSD sich an die Aussage ihres Chefs halten, bezweifeln die Betroffenen. Sie erzählen vor dem Rathaus sogar von einem Zwischenfall, bei dem einer der OSD’ler in Privatkleidung und versehen mit einer Tränengaskartusche die Räumung eines Lagerplatzes persönlich begleitet hat. Zaum kann sich das nicht vorstellen, denn die Amtsausführung dürfe nur in Dienstkleidung erfolgen, betont er der Presse gegenüber. Zu den konkreten Vorwürfen könne er allerdings nichts sagen, da fifty fifty ihm gegenüber die vier vorgestellten Fälle noch nicht dargelegt hätte. Er betont das gute Einverständnis des OSD mit den Obdachlosenorganisationen der Franzfreunde und Horizont. Alle OSD-Mitarbeiter würden im sensiblem Umgang mit wohnungslosen Menschen auf der Straße geschult. Die Schulung würde bewusst von Obdachlosenorganisationen gehalten, um die besondere Lage der Wohnungslosen zu vermitteln.
Jeder der Obdachlosen konnte von Zusammentreffen mit dem OSD berichten, positiv waren die wenigsten
Offenbar vertraut fiftyfifty nicht mehr auf die Aussagen des Ordnungsdezernenten und wählte den Gang in die Öffentlichkeit. Die in der Vergangenheit geführten Gespräche seien nicht mehr als Lippenbekenntnisse gewesen, erklären die Streetworker und erhalten dafür Beifall von den Betroffenen. „Das Verhalten des OSD muss aufhören“, erklärt fiftyfifty-Streetworker Oliver Ongaro. Jeder der Obdachlosen, die am Donnerstag zum Rathausplatz gekommen sind, hat bereits schlechte Erfahrungen mit dem OSD gemacht. Sie fühlen sich schikaniert, da die OSD’ler am längeren Hebel säßen und ihre Macht ausspielten.
Grundlage für das Handeln des OSD ist die Düsseldorfer Straßenordnung. Rechtsanwalt Jasper Prigge hat in einem Gutachten die Rechtswidrigkeit der Straßenordnung dargestellt. Aber erst nach einer Klage eines konkretes Falles vor Gericht könnte die Stadt dazu gezwungen werden, diese zu überarbeiten. Die Kraft, einen solchen Prozessweg durchzustehen, haben die wenigsten Obdachlosen.