Düsseldorf bleibt dabei: Karneval scherbenfrei!
In die Düsseldorfer Altstadt dürfen an den Karnevalstage keine Glasflaschen mitgebracht werden. Seit 2011 setzt die Stadt das Glasverbot erfolgreich durch. Seitdem sind die Unfälle mit Schnittverletzungen durch Glasscherben deutlich zurückgegangen. Am Donnerstag stellten Ordnungsdezernent Christian Zaum und Künstler Jacques Tilly das neue Plakat zur Kampagne „scherbenfreie Altstadt“ vor.
An Altweiber, dem Karnevalssonntag und Rosenmontag ist Besuchern der Altstadt untersagt, Glasbehältnisse mitzuführen. Die in der Glasverbotszone ansässigen Händler und Außengastronomiebetriebe dürfen während der "tollen Tage" keine Waren in Glasbehältnissen verkaufen. An den 16 Zugängen zur Altstadt wird der Ordnungs- und Servicedienst (OSD), das Ordnungsamt und Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste die Einhaltung des Verbots kontrollieren. Insgesamt werden täglich bis zu 260 Menschen im Einsatz sein. Den Feiernden wird an den Kontrollstellen das Umfüllen der Getränke und Plastikbecher angeboten.
Die Besucher werden mit einer breit angelegten Öffentlichkeitskampagne informiert. So wird es Anzeigen auf den Info-Screens an U-Bahn-Haltestellen, Beiträgen im Fahrgast-TV sowie im Sonderfahrplan der Rheinbahn geben. Außerdem machen Plakate im Stadtgebiet und auf den Awista-Fahrzeugen auf die Aktion aufmerksam. An den Zugängen zur Altstadt hängen große Banner "Scherbenfrei und jeck dabei".
Das Glasverbot in Düsseldorf gilt für den Kern der Düsseldorfer Altstadt an folgenden Tagen:
> Altweiberfastnacht, Donnerstag, 28. Februar, von 8 Uhr bis Freitag, 1. März, 5 Uhr
> Karnevalssonntag, 3. März, von 12 Uhr bis Dienstag, 5. März, 5 Uhr
Die Glasverbotszone, Grafik: Stadt Düsseldorf
"Vor der Einführung des Glasverbots haben sich regelmäßig viele Menschen an Glasscherben verletzt. Die Zahl der Schnittverletzungen an den Karnevalstagen ist seither deutlich zurückgegangen. Mein herzlicher Dank gilt Jacques Tilly, der die Aktion scherbenfreie Altstadt seit Beginn tatkräftig unterstützt. Darüber hinaus danke ich den Mitarbeitern im Ordnungsamt sowie den privaten Sicherheitsdiensten, die das Glasverbot seit Jahren erfolgreich durchsetzen", erklärte Ordnungsdezernent Christian Zaum.
Rechtliche Grundlage des Glasverbots ist eine Allgemeinverfügung, welche die Stadt am 27. Oktober 2018 im Düsseldorfer Amtsblatt veröffentlicht hat.