Loveparade Strafverfahren in Düsseldorf
Das Strafverfahren um die Katastrophe der Duisburger Loveparade wird in Düsseldorf verhandelt. Das teilte das Landgericht Duisburg jetzt mit. Die Hauptverhandlung soll am 8. Dezember 2017 um 9:30 Uhr im Congress Center Düsseldorf (CCD-Ost) beginnen. Das hat der Vorsitzende der 6. Großen Strafkammer mit Verfügung vom 30. Juni 2017 so festgelegt.
Diese Kammer ist zuständig, weil das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) die Nicht-Zulassung der staatsanwaltlichen Anklage verworfen hatte. Die Richter der zunächst zuständigen 5. Strafkammer in Duisburg hatten ihre ablehnende Haltung wiederholt mit Maßnahmen der Polizei begründet und die zu „Planabweichungen“ der Loveparade gezählt. Diese Veränderungen hätten – wären sie von der Staatsanwaltschaft eingebracht worden – die zehn Angeschuldigten maßgeblich entlastet. Es sei angeblich nicht aufgeklärt worden, ob durch die Polizei nicht ein „gänzlich anderen Kausalverlauf in Gang gesetzt wurde“. Falsch, so sagte es danach der OLG-Senat.
Zehn Angeklagte
Während und nach der 19. Loveparade am 24. Juli 2010 wurden 21 Menschen getötet, mehr als 650 Menschen verletzt. Die 10 Angeklagten sollen durch Fehler bei der Planung und/oder Genehmigung dazu beigetragen haben. Die Anklage geht davon aus, dass das Zu-und Abgangssystem zur Veranstaltung aufgrund von Fehlern zusammenbrach, die bereits in einer unzureichenden Planung angelegt waren. Auch soll gegen Auflagen verstoßen bzw. deren Einhaltung nicht überwacht worden sein.
Die aktuellen Verfahrensakten umfassen unter anderem die rund 750-seitige Beschwerdebegründung der Staatsanwaltschaft, den rund 460 Seiten umfassenden Nichteröffnungsbeschluss, die zugrundeliegende 556 Seiten umfassende Anklageschrift, rund 45.000 Blatt Ermittlungsakten sowie ca. 700 DIN A-4-Ordner Sonderbände nebst rund 1000 Stunden Videosequenzen.
Vorläufig soll in Düsseldorf bis zum 7. Februar 2018 verhandelt werden. Weitere Termine können noch immer bestimmt werden.