AKTUALISIERT: Düsseldorfer Polizei untersagt Dügida-Marsch und will nur stationäre Kundgebung erlauben
Die Düsseldorfer Polizei hat den Islamgegnern der sogenannten Dügida für Freitag (30.10.) einen Marsch durch die Düsseldorfer Innenstadt verboten und lediglich eine stationäre Kundgebung im Bereich Blumenstraße/Schadowstraße erlaubt. Dies geht aus einer Mitteilung der Polizei vom Donnerstag (29.10.) hervor. In einem Internetvideo erklärt die Dügida-Anmelderin, sie wolle sich dieses eine Mal den Polizeiauflagen beugen. Sie habe Angst, von "linken Fortuna-Fans" verprügelt zu werden.
„Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage zur Demonstrationsanmeldung Dügida untersagt das Polizeipräsidium Düsseldorf den angemeldeten Aufzugsweg“, heißt es ohne Angabe von weiteren Gründen in der Mitteilung. Zu den Details der Entscheidung wollte eine Sprecherin der Polizei auf Nachfrage von report-D nicht Stellung nehmen.
Bereits im Vorfeld waren die Angaben zu der Dügida-Demo am Freitagabend auseinander gegangen. Die Anmelderin hatte als Treffpunkt die Ecke Steinstraße/Berliner Allee gepostet und einen „Spaziergang durch die Altstadt“ angekündigt. Dies wollte die Polizei nicht bestätigen. Ursprünglich habe Dügida eine Route sei durch die „Düsseldorfer Innenstadt“ angemeldet, hieß es.
Unter der Überschrift „Dügida kommt an Halloween – Braune Geister vertreiben“ hat „Düsseldorf stellt sich quer" (DSSQ) für Freitag, 18 Uhr zu Gegendemonstrationen aufgerufen. Als Treffpunkt ist die Steinstraße/Ecke Berliner Allee angegeben. Ob es dabei bleibt, ist noch offen. Auf dem DSSQ-Flugblatt heißt es im Einladungstext: „Alles ist erlaubt: Schminke, Masken und Kostüme sind an Halloween angesagt…“ Ob damit das im Versammlungsrecht fixierte Vermummungsverbot tangiert wird, wollte eine Polizeisprecherin vorab nicht kommentieren: „Es sind auch noch nicht alle Kooperationsgespräche abgeschlossen.“
aktualisiert 21.32 Uhr