Düsseldorf: Oberverwaltungsgericht lehnt Eilantrag gegen Bau der U81 ab
Am Montag (27.4.) gab das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen, mit Sitz in Münster, bekannt, dass es den Eilantrag gegen Bau der neuen Straßenbahnlinie U81 in Düsseldorf abgelehnt hat. Damit können die Bauarbeiten für die Stadtbahnstrecke U 81 in Düsseldorf vom Freiligrathplatz bis zum Flughafen-Terminal fortgesetzt werden.
Seit Jahren wehren sich die Anwohner gegen den Bau der U81
Mehrere Anwohner hatten vor dem OVG geklagt, um vorläufigen Rechtsschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf zu erhalten und damit das Bauvorhaben der U81 vorläufig stoppen zu können. Die Richter begründen ihr Urteil mit der gebotenen Interessenabwägung.
„Die Straßenbahnlinie sei planerisch gerechtfertigt, weil sie mit den Zielen des Personenbeförderungsgesetzes und des ÖPNV-Gesetzes übereinstimme und ein Bedarf für das Vorhaben bestehe. Von dem Vorhaben und dessen Bau ausgehende Lärm- und Luftschadstoffimmissionen sowie Erschütterungswirkungen berührten die immissionsschutzrechtlichen Belange der Antragsteller nicht so schwerwiegend, dass sie zur Aufhebung oder zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses führen könnten.“
Planungsalternativen seien ausreichend geprüft worden und die jetzt favorisierte Variante sei die für öffentliche und private Belange insgesamt die Schonendere.
Der Beschluss ist unanfechtbar.