Düsseldorf: Kosten für Kabelfernsehen sollen aus den Nebenkosten gestrichen werden
Im Entwurf zum neuen Telekommunikationsgesetz plant die Bundesregierung das Nebenkostenprivileg für die Kosten von Kabelfernsehen zu streichen. Damit dürfte den Mietern die Kosten für den Kabelanschluss nicht mehr in automatisch in die Nebenkosten aufgenommen werden. Den Mietern soll damit die Möglichkeit gegeben werden, sich selber für einen Kabelanbieter zu entscheiden. Der Deutsche Mieterbund (DMB) sieht mit der Neuregelung aber auch die Gefahr, dass höhere Kosten auf die Mieter zukommen.
Am Mittwoch (16.12.) beschloss das Bundeskabinett in Berlin einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts. Mit der geplanten Gesetzesänderung würde das sogenannte Nebenkostenprivileg gestrichen. Damit dürften Vermieter nicht mehr automatisch die Kosten für Fernsehen über Kabel mit den Nebenkosten abrechnen. Ziel ist es, mehr Wettbewerb zwischen den Kabelanbietern zu ermöglichen. Die Mieter*innen sollen selbst wählen können, ob und welchen Kabelanbieter sie nutzen möchten.
Da sich das Fernsehverhalten in den vergangenen Jahren stark verändert hat, zahlen einige Mieter für Kabelanschluss obwohl das Angebot vielleicht nicht nutzen, da sie ihr Fernsehprogramm über Streamingdienste oder Internet beziehen.
Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes (DMB)
„Die Idee, dass für Mieterinnen und Mieter mehr Wahlfreiheit bei der Auswahl des Kabelanbieters geben soll, begrüßen wir grundsätzlich“, so Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes (DMB) NRW. „Allerdings werben wir für ein differenziertes Vorgehen“. Denn viele Mieterinnen und Mieter sind mit der Kabelnetzversorgung durch ihren Vermieter zufrieden. Wird wie im Gesetzentwurf enthalten die Betriebskostenumlage grundsätzlich gestrichen, müssen sich alle selbstständig nach einem Kabelanbieter umschauen. Das kann bei Einzelverträgen bei dem Kabelanbieter zu einer Kostensteigerung führen.
„Deshalb schwebt uns eine ‚Opt-out‘-Lösung vor“, macht Hans-Jochem Witzke deutlich. „Diese würde beinhalten, dass Mieterinnen und Mieter nach einer zeitlich limitierten Bindung an die Umlage, frei entscheiden können, ob sie weiterhin den Kabelanschluss des Vermieters nutzen möchten, oder nicht.
Bei der Gesetzesänderung vermisst Hans-Jochem Witzke auch die soziale Dimension. Denn als Teil der Betriebskostenumlage werden die Kabelgebühren als Kosten der Unterkunft für Transferleistungsempfänger übernommen. Fällt die Kabelgebühr aus der Umlage heraus, müssten die Kosten für das Kabelfernsehen von den Transferleistungsempfängern direkt getragen werden. Hier ist es aus Sicht des Deutschen Mieterbundes NRW wichtig, das Gesetz nach zu justieren. Niemand solle wegen fehlender finanzieller Mittel von Informationsmöglichkeiten abgeschnitten werden.