Düsseldorf: Protest gegen das Infektionsschutz- und Befugnisgesetzes NRW vor dem Landtagsgebäude
Die Linke NRW und das ver.di Krankenhausnetz NRW hatten am Montagmorgen (6.4.) Vertreter*Innen zu einer Mahnwache vor den Düsseldorfer Landtag geschickt. Mit entsprechendem Abstand zueinander demonstrierten sie dort gegen das Infektionsschutz- und Befugnisgesetzes (IfsBG NRW). Zur gleichen Zeit berichteten Sachverständige im Landtag vor den Mitgliedern des Rechtsausschuss sowie den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales über ihre Ansätze zum neuen Gesetz. Die Entscheidung soll im Landtag am Donnerstagmittag (9.4.) fallen. Dann wollen auch die Demonstranten wieder kommen.
"Menschen und Grundrechte schützen" forderten die Demonstranten
Die Linke NRW kritisieren den Entwurf des neuen Gesetzes in weiten Teilen als grundgesetzwidrig. Mit einer Mahnwache außerhalb des Bannkreises vor dem Landtag und natürlich mit dem Mindestabstand von 1,5 Metern, wiesen die Demonstranten auf die geplanten gravierenden Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte hin.
Mit Mundschutz hielten die Protestler ihre Mahnwache ab
Besonders gegen den §15 IfsBG NRW, der die Möglichkeit der Anordnung einer Dienstpflicht für Angehörige der Heilberufe und Pflegeberufe bei einer „pandemischen Lage“ vorsieht, regt sich heftige Kritik. Dies sei verfassungswidrig, betonen die Demonstranten. Mehrere Rechtswissenschaftler schlossen sich der Meinung an und sehen einen erheblichen Korrekturbedarf. Bei der Sachverständigenanhörung vor demRechtsausschuss sowie dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesdes Landtags vertraten zwei Staatsrechtslehrer die Auffassung, die Zwangsverpflichtungen während einer Pandemie seinen verfassungswidrig.
Der Abstand zwischen den Demonstranten wurde eingehalten, darauf hatte auch die Polizei ein waches Auge
Gesetz sollte schnell beschlossen werden
Die schwarz-gelbe Landesregierung plant bereits für Donnerstag die Abstimmung über den Gesetzesentwurf. Wäre es nach ihnen gegangen, hätte es auch die Sachverständigenanhörungen nicht geben müssen und die Abstimmung über das Gesetzt wäre am 1. April 2020 über die Bühne gegangen. Nach der Anhörung der Experten sieht die CDU nun die Notwendigkeit einige Punkte zu konkretisieren.
Angela Erwin, MdL der CDU: „Experten und Fachleute haben uns heute Hinweise u.a. zu den Stichworten Befristungen der Maßnahmen, Parlamentsvorbehalt, Bestimmtheitsgebot, Verhältnismäßigkeit, Berichtspflichten und Zitiergebot gegeben, mit denen das Gesetz verfassungskonform umgesetzt werden kann. Die CDU-Fraktion nimmt die heute geäußerten Anregungen der Sachverständigen und Verbände sehr ernst und wird Anregungen möglichst in gemeinsamen Änderungsanträgen einarbeiten, die noch stärker die Rechte des Parlaments berücksichtigen. Der Freiwilligkeit beim Einsatz von Personal sollte z.B. in Form des Aufbaus eines Freiwilligenregisters größtmöglicher Vorrang eingeräumt werden. Wir sind gerade in diesen Zeiten sehr an einer breiten parlamentarischen Mehrheit interessiert.“