Düsseldorf: Pflegeeinrichtungen müssen Quarantänebereiche einrichten
Alle Seniorenheime und Pflegeeinrichtungen müssen nach Anordnung des NRW-Gesundheitsministeriums Quarantänebereiche einrichten. Damit soll der Ausbreitung des Coronavirus vorgebeugt werden.
Sämtliche vollstationären Dauer- und Kurzzeitpflegeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen müssen während der Corona-Pandemie Quarantänebereiche einrichten. Darauf weist das Amt für Soziales der Stadt Düsseldorf hin. Diese Anordnung liegt auch darin begründet, dass diese Einrichtungen mit dem Coronavirus infzierte Patientinnen und Patienten oder Verdachtsfälle aus Krankenhäusern wieder aufnehmen müssen, um Kapazitäten in den Klinken freizuhalten. Diese Menschen müssen für mindestens 14 Tage in Quarantäne bleiben. Die Krankenhäuser werden die Patienten vor der Entlassung auf das Coronavirus testen und der Einrichtung das Ergebnis mitteilen. Bei allen Neuaufnahmen in vollstationäre Dauer- oder Kurzzeitpflege ist die Einrichtung verpflichtet, ebenfalls einen Coronatest vorzunehmen.
In den Quarantänebereichen muss eine räumliche Trennung zwischen Menschen vorgenommen werden, die bereits infiziert sind, und denen, die zwar keine Symptome aufweisen, aber von denen noch kein negatives Testergebnis vorliegt. Um diese Bereiche einrichten zu können, sind Verlegungen innerhalb der jeweiligen Einrichtung – auch von gesunden Bewohnerinnen und Bewohnern – zulässig. Ziel ist es das Infektionsrisiko in den Einrichtungen zu minimieren. Deshalb muss zusätzlich getrenntes Personal für die Quarantänebereiche und die übrigen Stationen eingesetzt werden. Die jeweils aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts sind bei allen Maßnahmen in den Einrichtungen zu beachten.
Bewohnerinnen und Bewohner der Quarantänebereiche dürfen die Einrichtung nur unter Einschränkungen (§ 2 der Coronaschutzverordnung) verlassen und müssen von Beschäftigten der Einrichtung begleitet werden, die ausschließlich in den Quarantäne- und Isolationsbereichen eingesetzt sind und die durch entsprechende Schutzausrüstung sicher vor einer Infektion geschützt sind.