Düsseldorf Garath: Prozess um NS-Symbole – zwei Angeklagte erscheinen nicht
Für 12:30 Uhr am Donnerstag (25.10.) war der Prozess gegen drei Männer aus Düsseldorf Garath vor dem Düsseldorfer Amtsgericht angesetzt. Der Vorwurf: Das Tragen von T-Shirts mit Kennzeichen, die „verfassungswidrigen Organisationen entsprechen oder ähneln“. Doch nur einer der drei Angeklagten erschien und so wurde sein Verfahren abgetrennt und einzeln verhandelt. Allerdings kam es nicht zum Urteil, das gibt es am 4. Dezember, da die Qualität der von O. auf Facebook geposteten Fotos noch geklärt werden muss.
War das Bild "scharf" genug?
Dass die drei Männer T-Shirts mit den Schriftzügen „Treue“, „Blut & Ehre“ getragen hatten, bestritt der vor Gericht erschienene O. nicht. Er gab auch zu, ein Foto der Gruppe in den Shirts auf seiner Facebookseite veröffentlicht zu haben. Allerdings berief er sich darauf, dass die Qualität des Fotos nicht ausgereicht hätte, dass dadurch eine „Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates“, wie es das Strafgesetzbuch bei Symbolen oder Anlehnungen verbotener Kennzeichen des Hitler-Regimes und der der Hitlerjugend vorsieht, vorlag. „Das sei alles Auslegungssache“, erklärte er der Richterin und „man kann es mutmaßen“. Da Richterin und Staatsanwältin lediglich eine Papiervergrößerung des mittlerweile gelöschten Fotos vorliegen hatten, wurde die Verhandlung auf den 4. Dezember vertagt.
Angeklagte kamen nicht
Die beiden nicht vor Gericht erschienenen Mitangeklagten erwartet nun ein Strafbefehl. Ihnen wird vorgeworfen auf Veranstaltungen Kleidung mit den Nazi-Symbolen“Treue“, „Blut & Ehre“ getragen zu haben. Dem 42-jährigen K. wird außerdem vorgeworfen, die verbotene Kennzeichnung der NSDAP und Hitlerjugend mit Reichsadler und den Initialen Adolf Hitlers, symbolisiert durch die Zahl „18“, gezeigt zu haben. In seiner Wohnung wurden weitere Kleidungsstücke gefunden, die als rechtsstaatsgefährdend eingestuft wurden. Dafür können Geldstrafen oder bis zu drei Jahre Haft verhangen werden.